EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025 (deutsch)

EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025 (deutsch)

SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebnis/Kursaussetzung

SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung de

Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025

10.06.2025 / 06:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 10. Juni 2025

SIX genehmigt Meyer Burger Fristverlängerung zur Veröffentlichung de

Geschäftsberichts bis Ende Juli 2025

Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX bekannt, die Frist

zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2024 bis Ende Juli 2025 zu

verlängern. Derzeit verhandelt Meyer Burger über eine Restrukturierung der

ausstehenden Anleihensobligationen sowie der durch eine Gruppe von

Anleihensgläubigern gewährten Brückenfinanzierung und parallel dazu mit

diversen interessierten Parteien über Teilverkäufe ihres bisherigen

Geschäfts bzw. entsprechender Aktiven und Verträge.

Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie auch solcher

Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschluss für da

Geschäftsjahr 2024 auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie auf bestimmte

Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind erheblich. Der potenzielle

Anpassungsbedarf und die Unsicherheit über die Deckung der

Finanzierungslücke haben dazu geführt, dass eine Fertigstellung und

Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum Vorliegen der entsprechenden

Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.

Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt bis Ende Juli 2025 ausgesetzt.

Entscheid von SIX Exchange Regulation:

SIX Exchange Regulation hat Meyer Burger gestattet, den Jahresbericht 2024

bis spätestens am 31. Juli 2025 zu veröffentlichen. Wie von SIX Exchange

Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden Auszug aus dem

Entscheid von SIX Exchange Regulation ab:

I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie

die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bi

spätestens Donnerstag, 31. Juli 2025, wird unter folgendem Vorbehalt (lit.

a) und unter folgenden Bedingungen (lit.b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger

Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt,

bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad

hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad

hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG

eingereicht hat.

b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bi

spätestens am Dienstag, 10. Juni 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung

gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese

Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an

prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung de

Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen.

Medienkontakt

Meyer Burger Technology AG

Anne Schneider

Head Corporate Communication

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Meyer Burger Technology AG

Schorenstrasse 39

3645 Gwatt

Schweiz

Telefon: +41 033 221 28 00

E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com

Internet: www.meyerburger.com

ISIN: CH0108503795

Valorennummer: A0YJZX

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2152682

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2152682 10.06.2025 CET/CEST

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