EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025 (deutsch)

EQS-Adhoc: SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025 (deutsch)

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

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Meyer Burger Technology AG / Schlagwort(e): Jahresergebni

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung

des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

13.08.2025 / 06:45 CET/CEST

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Thun, 13. August 2025

SIX genehmigt Meyer Burger weitere Fristverlängerung zur Veröffentlichung

des Geschäftsberichts bis Ende August 2025

Die Meyer Burger Technology AG gibt den Entscheid der SIX Exchange

Regulation AG bekannt, die Frist zur Veröffentlichung des Geschäftsbericht

2024 bis Ende August 2025 zu verlängern. Ein vorangegangener Entscheid hatte

die Frist bis Ende Juli 2025 gesetzt.

Meyer Burger verhandelt aktuell weiter über eine Restrukturierung sowie über

Teilverkäufe durch verschiedene Gruppengesellschaften und ist mit

verschiedenen Parteien im Gespräch. Die Verhandlungen können sich bis zu

ihrem Abschluss erheblich auf den Geschäftsbericht 2024 auswirken, da sie

die darin enthaltenen Bewertungen und Finanzkennzahlen sehr stark

beeinflussen werden. Die potenziellen Einflüsse dieser Verhandlungen wie

auch solcher Teilverkäufe auf die Liquiditätslage und den Jahresabschlu

für das Geschäftsjahr 2024 und auf die darin enthaltenen Bewertungen sowie

auf bestimmte Finanzkennzahlen von Meyer Burger sind sehr erheblich. Der

sich daraus ergebende Anpassungsbedarf und die bisher fehlenden Zusagen

hinsichtlich der Deckung der Finanzierungslücke haben dazu geführt, da

eine Fertigstellung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses bis zum

Vorliegen der entsprechenden Verhandlungsergebnisse nicht möglich ist.

Der Handel mit Meyer Burger-Aktien bleibt ausgesetzt.

Wie von SIX Exchange Regulation verlangt, druckt Meyer Burger den folgenden

Auszug aus dem Entscheid ab:

I. Die temporäre Befreiung der Publikation des Geschäftsberichts 2024 sowie

die Einreichung dieses Berichts bei SIX Exchange Regulation AG bi

spätestens Sonntag, 31. August 2025 wird unter folgendem Vorbehalt (lit. a)

und unter folgenden Bedingungen (lit. b) genehmigt:

a. SIX Exchange Regulation AG hat den Handel mit Effekten von Meyer Burger

Technology AG i.S.v. Art. 57 KR am 2. Juni 2025 vorübergehend eingestellt,

bis diese ihren Geschäftsbericht 2024 nach den Vorschriften zur Ad

hoc-Publizität (Art. 53 Kotierungsreglement i.V.m. Richtlinie betr. Ad

hoc-Publizität) veröffentlicht und bei SIX Exchange Regulation AG einreicht.

b. Meyer Burger Technology AG hat betreffend den vorliegenden Entscheid bi

spätestens am Mittwoch, 13. August 2025, 7.30 Uhr, eine Medienmitteilung

gemäss den Vorschriften zur Ad hoc-Publizität zu veröffentlichen. Diese

Medienmitteilung hat:

- den vollständigen Wortlaut von Ziff. I des vorliegenden Entscheides an

prominenter Stelle zu enthalten;

- die Gründe für die Verschiebung der Publikation und Einreichung de

Geschäftsberichts 2024 zu erwähnen.

Medienkontakt

Meyer Burger Technology AG

Anne Schneider

Head Corporate Communication

M. +49 174 349 17 90

anne.schneider@meyerburger.com

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Ende der Adhoc-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Meyer Burger Technology AG

Schorenstrasse 39

3645 Gwatt

Schweiz

Telefon: +41 033 221 28 00

E-Mail: mbtinfo@meyerburger.com

Internet: www.meyerburger.com

ISIN: CH0108503795

Valorennummer: A0YJZX

Börsen: SIX Swiss Exchange

EQS News ID: 2183116

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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2183116 13.08.2025 CET/CEST

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