EQS-Stimmrechte: BayWa AG (deutsch)

EQS-Stimmrechte: BayWa AG (deutsch)

BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

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EQS Stimmrechtsmitteilung: BayWa AG

BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der

europaweiten Verbreitung

05.08.2025 / 18:57 CET/CEST

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Meldepflichtiger

Firma: RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen

Anschrift: Raiffeisenstraße 1, 2100 Korneuburg, Österreich

Firmenbuchnummer: Landesgericht Korneuburg, Österreich, FN 43371 g

zugleich für die Raiffeisen Agrar Invest AG, Korneuburg, Österreich

Emittent:

Firma: BayWa Aktiengesellschaft

Anschrift: Arabellastraße 4, 81925 München

Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen hat der

BayWa Aktiengesellschaft am 05.08.2025 folgendes mitgeteilt:

Am 12. Juli 2025 wurde Ihnen im Rahmen einer Konzernmitteilung von uns, der

RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen mit dem Sitz

in Korneuburg, Österreich, („RWA eGen“) gemäß §§ 33 Abs. 1, 37 Abs. 1 WpHG

mitgeteilt, dass der uns zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa

Aktiengesellschaft („BayWa“) zum 9. Juli 2025 die Schwelle von 30 %

überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil der RWA eGen nunmehr

37,88 % (30.661.055 Stimmrechte) beträgt.

Diese Stimmrechte werden von der Raiffeisen Agrar Invest AG mit dem Sitz in

Korneuburg, Österreich, Geschäftsanschrift Raiffeisenstraße 1, 2100

Korneuburg, Österreich, eingetragen im Firmenbuch des Landesgericht

Korneuburg, Österreich, unter Firmenbuchnummer FN 315263 y („RAI“), einem

Tochterunternehmen der RWA eGen, direkt gehalten und der RWA eGen gemäß § 34

WpHG zugerechnet.

Die vorliegende Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG erfolgt daher in

entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 1 WpHG auch in Erfüllung der

Mitteilungspflicht unseres Tochterunternehmens RAI.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 43 Abs. 1 WpHG

Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele

1. Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa dient der Umsetzung

strategischer Ziele.

2. Die RAI und die Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs AG haben sich

verpflichtet, im Rahmen der in zwei Tranchen erfolgenden

Barkapitalerhöhung, die durch den vom Amtsgericht München (Aktenzeichen

1501 RES 337/25) am 06.06.2025 bestätigten Restrukturierungsplan

erfolgt, (die „Kapitalerhöhung“) im Rahmen der geplanten zweiten Tranche

der Kapitalerhöhung einen weiteren Emissionserlös von insgesamt EUR 25

Mio. abzusichern, und zwar anteilig im Verhältnis ihrer

Beteiligungsquoten vor der Kapitalerhöhung zueinander. Hierzu wird die

RAI auf Basis des vom Vorstand der BayWa festgelegten Bezugspreises von

EUR 2,79 je neuer Aktie weitere bis zu 4.085.342 Aktien an der BayWa

erwerben, soweit der genannte weitere Emissionserlös nicht durch die

Zeichnung neuer Aktien durch Streubesitzaktionäre erzielt wird. Die

Stimmrechte aus solchen Aktien werden der RWA eGen zugerechnet werden.

Im Übrigen haben die RWA eGen und die RAI derzeit keine konkrete Absicht, in

den nächsten zwölf Monaten weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf

sonstige Weise zu erlangen, schließen dies aber auch nicht aus.

3. Die RWA eGen strebt an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im

Aufsichtsrat der BayWa vertreten zu sein.

Zudem strebt auch die RAIFFEISEN-HOLDING NIEDERÖSTERREICH-WIEN registrierte

Genossenschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Wien, Österreich,

(„R-Holding“)

an, zukünftig weiterhin mit einem Mitglied im Aufsichtsrat der BayWa

vertreten zu sein. Die R-Holding ist ein von der RWA eGen unabhängige

Unternehmen, das jedoch mittelbare Mitgesellschafterin der RAI als direkter

Inhaberin von Stimmrechten an der BayWa ist.

Darüber hinaus beabsichtigen die RWA eGen und die R-Holding gemeinsam,

mittelbar über die RAI zwei unabhängige Vertreter für den Aufsichtsrat der

BayWa vorzuschlagen, die über Expertise im Bereich der Restrukturierung

verfügen und damit die Sanierung der BayWa unterstützen können.

Eine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen der BayWa streben die RWA eGen und die RAI

derzeit nicht an.

4. Die Meldepflichtige und ihre Tochtergesellschaft streben derzeit keine

wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der BayWa, insbesondere im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die

Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel

Bei den für den Erwerb von Stimmrechten an der BayWa verwendeten Mitteln

handelt es sich um Eigenmittel der RAI als unmittelbarer Erwerberin der

Stimmrechte.

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05.08.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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Medienarchiv unter https://eqs-news.com

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: BayWa AG

Arabellastraße 4

81925 München

Deutschland

Internet: www.baywa.com

Ende der Mitteilung EQS News-Service

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