EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung stellen

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EQS-News: EV Digital Invest AG / Schlagwort(e): Insolvenz

EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in

Eigenverwaltung stellen

04.07.2025 / 12:58 CET/CEST

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EV Digital Invest AG wird Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in

Eigenverwaltung stellen

Berlin, 4. Juli 2025 - Der Vorstand der EV Digital Invest AG (ISIN:

DE000A3DD6W5; WKN: A3DD6W), Lizenzpartner der Engel & Völkers Marken GmbH &

Co. KG, sieht sich gezwungen, unverzüglich beim Amtsgericht Charlottenburg

einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung über

das Vermögen der Gesellschaft zu stellen.

Die Antragstellung ist erforderlich, weil eine vertraglich verbindlich

vereinbarte Auszahlung aus einem Darlehnsvertrag zum Fälligkeitstag ohne

Angabe von Gründen und überraschend ohne Vorankündigung durch die

Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, dem Versorgungswerks der

Zahnärztekammer Berlin K.d.ö.R., verweigert wurde. Die finanziellen Mittel

waren maßgeblich erforderlich, um eine außerordentliche

Einmalverbindlichkeit fristgerecht zu begleichen. Das Verhalten der

Mehrheitsaktionärin ist auch insofern überraschend, da vorherige Zahlungen

aus der vertraglichen Vereinbarung jeweils immer fristgerecht geleistet

wurden und die aktuelle Fassung, aus der die Zahlungspflicht resultiert, von

der gegenwärtigen Führung der Mehrheitsaktionärin selbst unterzeichnet

wurde. Nach Einschätzung der anwaltlichen Berater der Gesellschaft handelt

es sich bei der Zahlungsverweigerung um eine vorsätzliche Verletzung de

Darlehnsvertrages sowie einen Treuepflichtverstoß der Mehrheitsaktionärin

gegenüber der Gesellschaft.

Trotz intensiver Bemühungen des Vorstands, die verbindlich vereinbarte

Zahlung auf alternativen Wegen durchzusetzen und die Zahlungsunfähigkeit

abzuwenden, konnte in der Kürze der verbleibenden Zeit keine Lösung erzielt

werden. Der Vorstand der EV Digital Invest AG nimmt die Entscheidung der

Mehrheitsaktionärin mit großem Unverständnis zur Kenntnis, zumal die

Gesellschaft sich nach den herausfordernden Jahren der Immobilienkrise

operativ wieder stabilisiert. Eingeleitete Restrukturierungsmaßnahmen zeigen

Wirkung und die Projekt-Pipeline verbessert sich spürbar in Qualität und

Umfang. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass die fällige Zahlung genau in

diesem Moment überraschend verweigert wurde. Ohne diese unabsehbare

Entscheidung durch die Mehrheitsaktionärin wäre der Insolvenzantrag nicht

nötig gewesen.

Die EV Digital Invest AG wird im Rahmen des beabsichtigten

Eigenverwaltungsverfahrens mit den zuständigen Stellen und

Verfahrensbeteiligten kooperieren.

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