Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG; Bieter: Apeiron Investment Group Limited

Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG; Bieter: Apeiron Investment Group Limited

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EQS-WpÜG: Apeiron Investment Group Limited / Kontrollerlangung

Kontrollerlangung / Zielgesellschaft: Heidelberger Beteiligungsholding AG;

Bieter: Apeiron Investment Group Limited

17.06.2025 / 16:30 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR

VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG, VERBREITUNG ODER WEITERGABE

IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, WO EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG,

VERBREITUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER RELEVANTEN RECHTLICHEN

BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle

über die Heidelberger Beteiligungsholding AG gemäß §§ 35 Abs. 1 i.V.m. 10

Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

Apeiron Investment Group Ltd.

Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta

eingetragen im Handelsregister (Malta Business Registry) von Malta unter der

Registration Number C 51843.

Zielgesellschaft:

Heidelberger Beteiligungsholding AG

Ziegelhäuser Landstraße 3, 69120 Heidelberg,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim unter HRB 338007

Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG:

International Securities Identification Number (ISIN): DE000A254294

Wertpapier-Kennnummer (WKN): A25429

Kontrollerwerb:

Durch den käuflichen Erwerb von 88.112 auf den Inhaber lautenden Stückaktien

der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit Sitz in Heidelberg (die

„Zielgesellschaft“)

mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie hat die

Apeiron Investment Group Ltd. (die „Bieterin“) am 16. Juni 2025 die

Kontrolle gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 29 Abs. 2 WpÜG über die

Zielgesellschaft erlangt

Die Bieterin hält unmittelbar 88.112 Stückaktien von insgesamt 274.400

Stückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht einem Stimmrechtsanteil

von rd. 32,11%.

Weitere Kontrollerwerber:

Mit dem vorgenannten Eigentumserwerb von Aktien der Zielgesellschaft und die

Kontrollerlangung durch die Bieterin hat auch Christian Angermayer (der

"Weitere

Kontrollerwerber"), geschäftsansässig c/o Apeiron Investment Group Ltd.,

Beatrice, at 66 & 67 Amery Street, Sliema, SLM 1707, Malta, mittelbar die

Kontrolle über die Zielgesellschaft erlangt. Denn der Weitere

Kontrollerwerber hält 100% der Stammaktien und Stimmrechte an der Bieterin,

so dass die Bieterin als sein Tochterunternehmen im Sinne von § 2 Abs. 6

WpÜG gilt. Auf Grund der Mehrheit der Stimmrechte des Weiteren

Kontrollerwerbers gilt die Bieterin mittelbar als sein Tochterunternehmen im

Sinne von § 2 Abs. 6 WpÜG. Dem Weiteren Kontrollerwerber werden daher die

Stimmrechte aus den 245.402 unmittelbar von der Bieterin gehaltenen Aktien

der Zielgesellschaft nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 WpÜG

zugerechnet.

Darüber hinaus halten weder die Bieterin noch der Weitere Kontrollerwerber

unmittelbar Aktien der Zielgesellschaft noch werden ihnen weitere

Stimmrechte an der Zielgesellschaft gemäß § 30 WpÜG zugerechnet.

Diese Veröffentlichung gemäß § 35 Abs. 1 i.V.m. § 10 Abs. 3 WpÜG erfolgt im

Namen der Bieterin und im Namen des Weiteren Kontrollerwerbers.

Veröffentlichung der Angebotsunterlage:

Die Angebotsunterlage wird von der Bieterin gemäß §§ 35 Abs. 2 Satz 2, 14

Abs. 3 Satz 1 WpÜG nach der Gestattung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter https://www.apeiron-offer.de

veröffentlicht. Zudem wird ein Hinweis auf die Veröffentlichung der

Angebotsunterlage im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Die Bieterin wird mit der Durchführung des Pflichtangebots auch die aus § 35

WpÜG resultierenden Verpflichtungen des Weiteren Kontrollerwerbers erfüllen.

Dieser wird daher kein gesondertes Pflichtangebot für die Aktien der

Zielgesellschaft veröffentlichen.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung

zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der Zielgesellschaft.

Inhabern von Aktien der Zielgesellschaft wird dringend empfohlen, die

Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem

Pflichtangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese bekannt gemacht

worden sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Das Pflichtangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt

der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und

Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur

Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung)

durchgeführt.

Sliema, Malta, den 17.06.2025

Apeiron Investment Group Ltd.

Ende der WpÜG-Mitteilung

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17.06.2025 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche

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