La Française: Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der Qualität?

La Française: Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der Qualität?

^

EQS-News: La Française Group / Schlagwort(e): Nachhaltigkeit/Marktbericht

La Française: Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der

Qualität?

14.01.2025 / 08:49 CET/CEST

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

---------------------------------------------------------------------------

Omnibus-Richtlinie der EU: Simplifizierung auf Kosten der Qualität?

Von Yingwei Lin, ESG Analyst, Crédit Mutuel Asset Management

Crédit Mutuel Asset Management ist eine Asset-Management-Gesellschaft der La

Française Gruppe, der Holdinggesellschaft de

Asset-Management-Geschäftsbereichs der Crédit Mutuel Alliance Fédérale.

Um die ESG-Praktiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) von

Unternehmen zu verbessern und deren Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit zu

erhöhen, hat die Europäische Union (EU) zahlreiche Regularien eingeführt.

Diese Maßnahmen dienen zwar einer besseren Nachhaltigkeitsberichterstattung,

haben aber auch die Anforderungen an die Berichterstattung erheblich

ausgeweitet und den Prozess komplexer gemacht.

Um diese Herausforderung zu bewältigen und die bürokratische Komplexität für

Unternehmen zu verringern, hat die Präsidentin der Europäischen Kommission,

Ursula von der Leyen, im November 2024 die Omnibus-Richtlinie vorgeschlagen.

Der Vorschlag zielt darauf ab, die Richtlinie über die

Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD, 2022, die die

nichtfinanziellen Berichtspflichten für Unternehmen verschärft), die

EU-Taxonomie-Verordnung (2020, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten

klassifiziert) und die Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen

im Bereich der Nachhaltigkeit (CS3D, 2024, die eine Sorgfaltspflicht zur

Identifizierung und Behandlung negativer Auswirkungen über die gesamte

Wertschöpfungskette vorschreibt) zu konsolidieren und zu vereinfachen. Die

Bemühungen um eine Vereinfachung der rechtlichen Anforderungen sind zwar zu

begrüßen, doch wirft die vorgeschlagene Omnibus-Richtlinie eine

entscheidende Frage auf: Könnte sie die bei der

Nachhaltigkeitsberichterstattung erzielten Fortschritte untergraben? Ist e

angesichts der Komplexität dieser drei Verordnungen (CSRD, CS3D,

EU-Taxonomie) und des breiteren politischen Kontextes innerhalb der EU

realistisch, dass eine Omnibus-Richtlinie ihre Ziele erreicht?

Herausforderungen bei der Umsetzung des Omnibus-Paket

Obwohl gut gemeint, scheint die Konsolidierung dieser drei Rahmenwerke zur

Erreichung eines Konsenses angesichts der gegensätzlichen Ansätze und

Prioritäten der EU-Mitgliedstaaten eine große Aufgabe. So war die CSRD

bereits während ihrer Entwicklung und Umsetzung mit erheblichen

Herausforderungen konfrontiert. Ab Ende 2024, also nur wenige Monate vor der

Veröffentlichung der ersten CSRD-konformen Berichte, drängen einige

europäische Regulierungsbehörden weiterhin auf eine Aufweichung de

CSRD-Rahmens. Ursula von der Leyen hat die Herausforderungen der

Überregulierung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hervorgehoben,

während andere führende Politiker, wie der ehemalige französische

Premierminister Michel Barnier, ein "Moratorium" vorgeschlagen haben, um die

Umsetzung der CSRD in Frankreich zu verzögern. In ähnlicher Weise hat der

ehemalige deutsche Bundesjustizminister Marco Buschmann eine Überarbeitung

des CSRD-Textes gefordert. Ein Konsens über die CSRD muss noch erreicht

werden. Daher ist es unwahrscheinlich, dass ein Omnibus-Paket, das diese

drei Verordnungen umfasst, kurzfristig fertiggestellt wird. Laut Forbes wird

die EU-Kommission dieses Thema voraussichtlich im Februar 2025 erörtern.

Während die Omnibus-Richtlinie darauf abzielt, Aufwand und Kosten der

Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen zu verringern, geht die

CS3D über die reine Berichterstattung und Offenlegung hinaus. Die CS3D

verlangt von Unternehmen auch die Einführung zuverlässiger Verfahren zur

Ermittlung und Behandlung von Menschenrechts- und Umweltproblemen. Daher

muss der Anwendungsbereich der Omnibus-Richtlinie klar definiert werden. E

bieten sich grundsätzlich zwei Alternativen an. Als übergreifende Verordnung

könnte der Geltungsbereich des Omnibus-Pakets den aller drei Verordnungen

(CSRD, EU-Taxonomie und CSRD) umfassen, was die Berichtslast der Unternehmen

keineswegs verringern würde. Alternativ könnte es einfach die Anforderungen

an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und die Offenlegung widerspiegeln,

die allen drei Verordnungen entsprechen. Dies würde eine übermäßige

Vereinfachung auf Kosten von qualitativ hochwertigeren ESG-Praktiken und

Berichtsstandards bedeuten. Darüber hinaus sind diese Verordnungen weiterhin

Gegenstand möglicher Änderungen auf Basis des Feedbacks der Stakeholder.

Daher ist es eine große Herausforderung, sie in einem einzigen Rahmenwerk zu

konsolidieren.

Vereinfachung oder Deregulierung der Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Angesichts der negativen Stimmung, geschürt durch Nachhaltigkeitsregularien,

die die europäische Wettbewerbsfähigkeit und Souveränität beeinträchtigen,

wächst die Sorge, dass das Omnibus-Paket regressiv sein könnte. Die CSRD,

die EU-Taxonomie und die CS3D - die jeweils zur Vervollständigung de

Nachhaltigkeitsrahmens mit unterschiedlichen Zielen und Geltungsbereichen

gedacht sind - könnten auf ein "weiteres" Regelwerk reduziert werden. Diese

Verschiebung könnte kontraproduktiv sein und die Unternehmen auf Kosten der

Nachhaltigkeitsziele entlasten. So wurde beispielsweise die endgültige

Fassung des ersten Satzes Europäischer Standards für die

Nachhaltigkeitsberichterstattung (ESRS, Standards der CSRD) bereit

verwässert, d. h. weniger Datenpunkte und ein engerer Fokus auf

Wesentlichkeit im Vergleich zu den früheren Entwürfen. Weitere

Vereinfachungen, insbesondere hinsichtlich zentraler CSRD-Konzepte, wären

möglicherweise kontraproduktiv und würden die Bemühungen um eine solide

Nachhaltigkeitsberichterstattung untergraben.

Regulatorische Änderungen könnten Frühanwender bestrafen

Die vorgeschlagene Omnibus-Richtlinie hat bei Unternehmen erhebliche

Unsicherheit ausgelöst und beunruhigende Signale gesendet. Größere

Änderungen an den CSRD-Anforderungen bergen die Gefahr, dass Unternehmen,

die sich frühzeitig an die Anforderungen halten und erhebliche Ressourcen in

die Anpassung ihrer Strategien investiert haben, benachteiligt werden.

Unternehmen, die die Einhaltung der Richtlinien hinausgezögert haben, müssen

mit weniger Disruption rechnen, da veränderte Regularien proaktive

Bemühungen untergraben können. Jahrelang wurden Unternehmen dazu ermutigt,

frühzeitig Nachhaltigkeitsmaßnahmen zu ergreifen. Doch aufgrund der

laufenden Überarbeitungen erscheint dieser Ratschlag nun fast ironisch.

Diese Entwicklung erinnert an frühere Beispiele, wie die EU-Verordnung zur

Abholzung von Wäldern, bei der Unternehmen, die frühzeitig Maßnahmen

ergriffen haben, benachteiligt wurden.

Der Zeitplan für die CSRD-Einführung variiert je nach Unternehmensgröße und

beginnt mit großen Firmen. Dieser stufenweise Ansatz schafft eine Lernkurve,

die es kleineren Unternehmen ermöglicht, von den Erfahrungen größerer Firmen

zu lernen und möglicherweise Kosten zu senken. Außerdem können große

Unternehmen ihre Zulieferer während der Umstellung unterstützen und

Verbesserungen der ESG-Performance vorantreiben, da die CSRD gegebenenfall

Informationen über die Lieferkette verlangt. Die Unsicherheiten bezüglich

der Nachhaltigkeitsregularien haben diese Prozesskette jedoch unterbrochen

und die Einflussmöglichkeiten von Frühanwendern auf andere verringert. Diese

regulatorische Instabilität ermutigt Unternehmen dazu, die CSRD und die

damit zusammenhängenden Rahmenwerke als bloße Compliance-Verpflichtungen und

nicht als Chancen für strategische Veränderungen zu betrachten.

Infolgedessen verschieben viele Unternehmen ihre Vorbereitungen für die

Nachhaltigkeitsberichterstattung bis zum letztmöglichen Zeitpunkt.

Schlechtes Timing für einen Omnibus-Vorschlag

Der Omnibus-Vorschlag verstärkt die bestehenden Herausforderungen. Bi

September 2024 müssen 17 Mitgliedstaaten die CSRD noch in nationales Recht

umsetzen. Weitere Verzögerungen sind wahrscheinlich, bis der Omnibus-Proze

abgeschlossen ist.

Unterdessen schreitet die Einführung der Standards des International

Sustainability Standards Board (ISSB) rasch voran: 40 % der weltweiten

Marktkapitalisierung und 50 % des europäischen Handels sind bereits auf

ISSB-Standards ausgerichtet und überholen die langsamere Umsetzung der CSRD.

Dies stellt ein erhebliches Risiko dar. Wenn sich ISSB weiterhin schneller

in Europa verbreitet als die CSRD, könnte dies den zusätzlichen Nutzen der

CSRD, wie z. B. die doppelte Wesentlichkeit, untergraben. Darüber hinau

könnte sich eine breite Akzeptanz der CSRD als schwieriger erweisen - vor

allem, da die ISSB-Standards zunehmend zum weltweiten Maßstab für die

Transparenz der Wertschöpfungskette und eine anlegerorientierte

Berichterstattung werden. Der Vorsitzende des ISSB, Emmanuel Faber, betonte,

dass die ISSB-Standards die Art von Informationen, die Investoren benötigen,

besser liefern als die CSRD. Darüber hinaus könnte es beim

sektorspezifischen ESRS, dessen Verabschiedung für 2026 vorgesehen ist und

das mehr relevante Informationen liefern soll, zu weiteren Verzögerungen

oder Kompromissen kommen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der belgische

Ratsvorsitz den Schwerpunkt auf die Stärkung der europäischen

Wettbewerbsfähigkeit und die breitere Einführung von ISSB-Standards sowohl

weltweit als auch innerhalb Europas legt.

Fazit

Die europäischen Regulierungsbehörden wollen nach eigenen Angaben die

Berichtslast der Unternehmen verringern - ein positives und notwendiges Ziel

- und gleichzeitig Nachhaltigkeitsinitiativen unterstützen. Es besteht

jedoch weiterhin die Sorge, dass die Bemühungen um eine Vereinfachung der

Regularien deren Wirksamkeit beeinträchtigen könnten, indem sie sie ihrer

Substanz berauben und effektiv einen Rückschritt bei den

Regulierungsstandards für Nachhaltigkeit darstellen.

Die Stabilität der Nachhaltigkeitsregularien ist für die Planung und

effektive Anpassung der Unternehmen von entscheidender Bedeutung. Die durch

den Omnibus-Vorschlag geschaffenen Unsicherheiten in Verbindung mit der

aktuellen politischen Lage in Europa senden jedoch negative Signale an die

Unternehmen. Diese Situation benachteiligt Frühanwender und entmutigt

möglicherweise proaktive Bemühungen, zukünftige ESG-Regularien einzuhalten.

Infolgedessen könnten Unternehmen beginnen, die

Nachhaltigkeitsberichterstattung lediglich als eine Pflicht zur Einhaltung

von Vorschriften und nicht als eine strategische Priorität zu betrachten.

La Française Pressekontakt

La Française Systematic Asset Management GmbH

Bianca Tomlinson

Neue Mainzer Straße 80

60311 Frankfurt

Tel. +49 (0)69 975743 03

bianca.tomlinson@la-francaise.com

https://www.la-francaise-systematic-am.com

Heidi Rauen +49 69 339978 13 | hrauen@dolphinvest.eu

Disclaimer

Dieser Kommentar dient nur zu Informationszwecken. Die vom Autor geäußerten

Ansichten beruhen auf den aktuellen Marktbedingungen und können sich ohne

vorherige Ankündigung ändern. Diese Ansichten können von denen anderer

Anlageexperten abweichen. Herausgegeben von La Française Finance Service

mit Sitz in 128 boulevard Raspail, 75006 Paris, Frankreich, einem von der

Autorité de Contrôle Prudentiel als Wertpapierdienstleister regulierten

Unternehmen, Nr. 18673 X, einer Tochtergesellschaft von La Française. Crédit

Mutuel Asset Management: 128 boulevard Raspail, 75006 Paris ist eine von der

Autorité des marchés financiers unter der Nummer GP 97.138 zugelassene

Verwaltungsgesellschaft. Société Anonyme mit einem Kapital von 3871680 EUR,

RCS Paris n° 388.555.021, Crédit Mutuel Asset Management ist eine

Tochtergesellschaft der Groupe La Française, der Vermögensverwaltungsholding

der Crédit Mutuel Alliance Fédérale.

---------------------------------------------------------------------------

14.01.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate

News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter https://eqs-news.com

---------------------------------------------------------------------------

2066657 14.01.2025 CET/CEST

°