Ordentliche Generalversammlung der LECLANCHE SA am 5. August 2025: Änderung des Antrages des Verwaltungsrates zu Traktandum 8.2

Ordentliche Generalversammlung der LECLANCHE SA am 5. August 2025: Änderung des Antrages des Verwaltungsrates zu Traktandum 8.2

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Leclanché SA / Schlagwort(e): Generalversammlung

Ordentliche Generalversammlung der LECLANCHE SA am 5. August 2025: Änderung

des Antrages des Verwaltungsrates zu Traktandum 8.2

29.07.2025 / 18:45 CET/CEST

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YVERDON-LES-BAINS, Schweiz, 29. July, 2025 - Im Anschluss an die

Veröffentlichung der Einladung zur ordentlichen Generalversammlung („GV“)

und der Traktandenliste gemäss der Ad-hoc-Mitteilung vom 30. Juni 2025 teilt

der Verwaltungsrat der LECLANCHE SA (SIX: LECN) (die „Gesellschaft“) den

Aktionären mit, dass der Antrag des Verwaltungsrats der Gesellschaft zu

Traktandum 8.2 wie folgt geändert wird (Änderungen fett, Streichungen

durchgestrichen):

Antrag des Verwaltungsrates: Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital

der Gesellschaft im Maximalbetrag von bis zu CHF 11'287'676.20 von CHF

102'542'298.40 auf einen Maximalbetrag von bis zu CHF 113'829'974.60 durch

eine ordentliche Kapitalerhöhung wie folgt zu erhöhen:

1. Gesamter maximaler Nominalbetrag, um den das Aktienkapital erhöht werden

soll:

CHF 11'287'676.20

2. Betrag der maximal zu leistenden Einlagen: CHF 18.045.607,940942 CHF

17.700.000,00

3. Anzahl, Nennwert und Art der maximalen neuen Aktien: 112'876'762

Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 0.10

4. Vorrangige Rechte einzelner Kategorien: Keine

5. Ausgabepreis: 75% des volumengewichteten Durchschnittspreises („VWAP“)

der letzten 60 Handelstage vor dem 31. Mai 2025, d.h. CHF 0,15987 Der

Ausgabepreis wird vom Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den spezifischen

Bedingungen der Wandelanleiheverträge, aus denen sich die Wandlungsrechte

der SEF ergeben, festgelegt und liegt innerhalb einer Bandbreite von CHF

0,15564 bis CHF 0,15987 (der Höchstbetrag entspricht 75% de

volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP) der letzten 60 Handelstage

vor dem 31. Mai 2025)

6. Beginn der Dividendenberechtigung: Datum der Eintragung der

Kapitalerhöhung in das Handelsregister

7. Art der Einlage: Durch Verrechnung mit einer Maximalforderung von CHF

18'045'607.94094 CHF 17'700'000.00 der SEF. Im Gegenzug erhält die SEF

112'876'762 voll liberierte Namenaktien zu einem vom Verwaltungsrat

festgelegten Ausgabepreis von CHF 0.15987 pro Aktie

8. Besondere Leistungen: Keine

9. Beschränkung der Übertragbarkeit: Gemäß der Statuten

10. Zeichnungsrechte: Die gesamte Nennwerterhöhung von CHF 11'287'676.20

wird von der Darlehensgeberin gezeichnet, weshalb das Bezugsrecht der

Aktionäre für alle neu ausgegebenen Aktien im Umfang von 112'876'762

ausgeschlossen ist.

Vorbehaltlich des Vollzugs und der Eintragung dieser Kapitalerhöhung wird

das daraus resultierende Agio mit einem Verlustvortrag von CHF 6'757'931.74

CHF 6'411'859.71117 zu Sanierungszwecken verrechnet.

Wie in der Einladung zur Hauptversammlung vom 30. Juni 2025 erwähnt, hat

sich die SEF verpflichtet, Ansprüche aus den Wandeldarlehensverträgen vom

30. Mai 2025, 12. Juni 2024 und 27. Juni 2025 (die

„SEF-Wandeldarlehensverträge“)

umzuwandeln. Die oben genannten Änderungen sind aufgrund der Bedingungen der

SEF-Wandeldarlehensverträge erforderlich, die vorsehen, dass die Darlehen

nur mit einem kalkulatorischen Sachleistungszins (sog. „PIK-Zins“)

ausgestattet sind, der nicht in bar an SEF zu zahlen ist, sondern im Falle

einer Umwandlung des Darlehens in Eigenkapital umgewandelt wird. Außerdem

darf der PIK-Zins für die Zwecke der gesetzlichen Rechnungslegung nicht al

Aufwand behandelt werden. Obwohl der PIK-Zins bei der Berechnung der Anzahl

Aktien, in die die Forderung umgewandelt werden soll, berücksichtigt wurde,

indem der Umwandlungspreis von 75% des volumengewichteten

Durchschnittspreises („VWAP“), der über die letzten 60 Tage vor der

Umwandlung berechnet wurde, CHF 0,15987 (d.h. 112.876.762 Namensaktien der

Gesellschaft) betrug, wie zwischen SEF und der Gesellschaft in den

SEF-Wandeldarlehensverträgen vereinbart, kann der PIK-Zins selbst nicht in

den tatsächlichen Schuldenbetrag für die Zwecke der Umwandlung von Schulden

in Eigenkapital einbezogen werden. Da der PIK-Zins nicht als Schuld

qualifiziert wird, die Anzahl der umzuwandelnden Aktien aber weiterhin

112.876.762 Namensaktien der Gesellschaft beträgt, muss der entsprechende

Ausgabepreis der Aktien gesenkt werden.

Der Verwaltungsrat beantragt daher, dass die Aktionäre dem geänderten

Kapitalbeschluss gemäss Traktandum 8.2 zustimmen, wonach der Ausgabeprei

durch den Verwaltungsrat in Übereinstimmung mit den spezifischen Bedingungen

der SEF-Wandeldarlehensverträge, unter denen die Wandlungsrechte der SEF

entstehen, festgelegt wird und innerhalb einer Bandbreite von CHF 0.15564

bis CHF 0.15987 liegt (der Maximalbetrag entspricht 75% de

volumengewichteten Durchschnittspreises (VWAP), berechnet über die 60

Handelstage vor dem 31. Mai 2025). Bitte beachten Sie, dass die Senkung de

Ausgabepreises nicht zur Ausgabe weiterer Aktien an SEF führt oder einen

zusätzlichen Vorteil für SEF mit sich bringt. Die wirtschaftlichen Aspekte

der Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital bleiben dieselben wie in der

Einladung zur Hauptversammlung vom 30. Juni 2025 beschrieben, und die

Änderungen des Vorschlags sind nur deshalb erforderlich, weil aufgrund der

Bedingungen der SEF-Wandeldarlehensverträge nur der Darlehensbetrag, nicht

aber der PIK-Zins, für die Zwecke der Rechnungslegung als Fremdkapital gilt

und in Eigenkapital umgewandelt werden kann.

Die vorgeschlagene Umwandlung von Schulden in Eigenkapital ist wichtig, um

die finanzielle Situation des Unternehmens und seine Bilanz zu verbessern,

und daher bittet der Verwaltungsrat die Aktionäre um Zustimmung zu dem

geänderten Tagesordnungspunkt 8.2 an der bevorstehenden

Jahreshauptversammlung.

Über Leclanché

Leclanché ist ein weltweit führender Anbieter von kohlenstoffarmen

Energiespeicherlösungen auf Basis der Lithium-Ionen-Zellentechnologie.

Leclanché wurde 1909 in Yverdon-les-Bains, Schweiz, gegründet. Die

Geschichte und das Erbe von Leclanché sind in der Innovation von Batterien

und Energiespeichern verwurzelt. Die schweizerische Kultur der Präzision und

Qualität sowie die Produktionsstätten in Deutschland machen Leclanché zum

bevorzugten Partner für Unternehmen, die nach der besten Batterieleistung

suchen und Pionierarbeit für positive Veränderungen in der Art und Weise

leisten, wie Energie weltweit erzeugt, verteilt und verbraucht wird.

Leclanché ist in drei Geschäftsbereiche gegliedert: Energiespeicherlösungen,

E-Mobility-Lösungen und Spezialbatteriesysteme. Das Unternehmen beschäftigt

derzeit über 350 Mitarbeiter und verfügt über Repräsentanzen in acht Ländern

weltweit. Leclanché ist an der Schweizer Börse notiert (SIX: LECN). SIX

Swiss Exchange : ticker symbol LECN | ISIN CH 011 030 311 9

Haftungsausschlu

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen

über die Aktivitäten von Leclanché, die durch Begriffe wie „strategisch“,

„vorgeschlagen“, „eingeführt“, „wird“, „geplant“, „erwartet“,

„Verpflichtung“, „erwarten“, „prognostizieren“, „etabliert“, „vorbereiten“,

„planen“, „schätzen“, „Ziele“, „würden“, „potenziell“ und „erwarten“

gekennzeichnet sein können, „Schätzung“, „Angebot“ oder ähnliche Ausdrücke

oder durch ausdrückliche oder implizite Diskussionen über den Hochlauf der

Produktionskapazitäten von Leclanché, mögliche Anwendungen bestehender

Produkte oder potenzielle zukünftige Einnahmen aus solchen Produkten oder

potenzielle zukünftige Verkäufe oder Gewinne von Leclanché oder einer seiner

Geschäftseinheiten. Sie sollten sich nicht zu sehr auf diese Aussagen

verlassen. Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die aktuellen

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bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die

dazu führenkönnen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den

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keine Garantie dafür, dass die Produkte von Leclanché ein bestimmte

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