The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

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Rechtssache

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT

Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

30.06.2025 / 12:48 CET/CEST

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+++ Pressemitteilung +++

The Payments Group Holding erringt wichtigen Sieg gegen die SGT

Beteiligungsberatung GmbH vor Gericht

* PGH obsiegt im ersten gerichtsanhängigen Rechtsstreit um

Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe und in Bezug auf deren

haltlose Gegenforderungen

* Bestätigung der weiteren Finanzforderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe

von 7,3 Mio. EUR, davon 4,5 Mio. EUR nach Ansicht der PGH fällig

* Keine Relevanz der von der Gegenseite aus heiterem Himmel erhobenen

Gegenforderungen, mit denen sie die Aufrechnung erklärt hatte

Frankfurt am Main, 30. Juni 2025 - Die The Payments Group Holding (PGH),

2012 gegründete und im August 2024 umfirmierte Holdinggesellschaft mit Sitz

in Frankfurt am Main, obsiegt im Urkundenverfahren. Der Richter am

Landgericht Frankfurt entschied, dass die SGTBB, eine Gesellschaft der von

Joseph Pacini und Carsten Geyer gesteuerten, in vielerlei

Rechtsauseinandersetzungen verwickelten SGT Capital LLC-Gruppe (SGT-Gruppe)

mit Sitz auf den Kaimaninseln, die Finanzforderung der PGH in Höhe von 200

TEUR zzgl. Zins und Kosten an die PGH zu zahlen hat.

Die am 31.12.24 fällig gewordene Forderung der PGH resultierte aus einem

Darlehensvertrag vom 24.02.24 zwischen der SGTBB und der TGS24 Capital Pte.

Ltd. (TGS24), die diese Forderung an die PGH abgetreten hat.

Die SGT-Gruppe vertreten durch ihre Anwälte Willkie Farr Gallagher LLP

wollte sich ihren vertraglichen Rückzahlungspflichten dieses Darlehens und

ihrer weiteren Verbindlichkeiten gegenüber der PGH durch ausufernde,

kreative Einwendungen entziehen, zunächst indem sie sich am 14.10.24 au

heiterem Himmel plötzlich abwegiger und rechtlich haltloser Gegenforderungen

berühmt und diesbezüglich entgegen eines vertraglichen Aufrechnungsverbot

die Aufrechnung erklärt hat.

Sodann hat sie die Echtheit der Abtretungsvereinbarung in Abrede gestellt,

obwohl diese von den SGT-Partnern Marianne Rajic und Carsten Geyer selbst

unterzeichnet worden war. Bezüglich der Darlehensrückzahlung hat sie zudem

die abwegige Behauptungen vorgetragen, der nachweislich von Carsten Geyer

unterschriebene Darlehensvertrag sei gar nicht von ihm unterschrieben oder

ihm von Christoph Gerlinger irgendwie aufgezwungen worden.

Den fraglichen Darlehensvertrag mit der SGTBB hatte die TGS24, vertreten

durch ihre damalige Direktorin und heutige SGT-Partnerin Marianne Rajic, am

24.02.24 geschlossen, wohl um eine von den damaligen Direktoren der TGS24 -

durch die Vornahme einer grundlosen Zahlung von 200 TEUR am 02.01.24 an die

SGTBB - begangene, möglicherweise treuwidrige Handlung zu heilen. Der CEO

der Muttergesellschaft der TGS24, der PGH, Christoph Gerlinger, hatte dem

Darlehensvertrag der Tochtergesellschaft damals seine Zustimmung verweigert,

weil dieser unüblich zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der SGTBB und ihren

wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen Direktoren und heutigen

SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino Steinborn, weder Zin

noch Besicherung vorsah. Die im Drittvergleich unübliche Vertragsgestaltung

steht nach Ansicht der PGH ebenfalls im Verdacht, treuwidrig zu sein.

Gegen die SGTBB besitzt die PGH ihrer Ansicht nach weitere fällige

Forderungen von 41 TEUR und nach jüngsten Erkenntnissen von weiteren 500

TEUR, die sie nun beide ebenfalls einklagen wird. Die 41 TEUR resultieren

aus einer Auslagenrechnung aus dem Juni 2024, betreffend die Boni 2023 für

von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die SGT-Gruppe diesen

und der PGH fest zugesagt und unter Bruch ihrer Zusagen nicht bezahlt hat,

und die 500 TEUR aus von der TGS24 im Januar und Februar 2024 geleisteten

Anzahlungen an die SGTBB, die die damalige Direktorin der TGS24, Marianne

Rajic, nach Ansicht der PGH pflichtwidrig zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten

der SGTBB und ihren wirtschaftlich Begünstigten, darunter die damaligen

Direktoren und heutigen SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann und Dino

Steinborn, nicht zurückgefordert hat, und deren Rückzahlungsanspruch die

TGS24 an die PGH abgetreten hat.

Daneben besitzt die PGH nach ihrer Ansicht gegen die SGT-Gruppe insgesamt

Forderungen von weiteren 7,2 Mio. EUR, von denen 4,4 Mio. EUR fällig sind.

Die von der Gegenseite hiergegen vorgebrachten Einwendungen der

Unwirksamkeit der Forderungsabtretung von der TSG24 an die PGH, und de

Bestehens von Gegenforderungen die Gegenseite sowie deren Aufrechnung haben

sich in dem Verfahren vor Landgericht Frankfurt als jeweils unbeachtlich,

haltlos oder unzulässig erwiesen. Das bekräftigt die Rechtsauffassung der

PGH, dass ihre Forderungen von 7,2 Mio. EUR bestehen und durchsetzbar sind.

Bezüglich der seitens der SGTBB zwischenzeitlich versuchten Inanspruchnahme

des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der PGH zeigt schon das Ergebni

der heutigen mündlichen Verhandlung, dass die Verursachung von Anwaltskosten

bei der PGH insbesondere für die Verfolgung der Forderungen der PGH gegen

die SGT-Gruppe alles andere als aussichtslos ist.

Die SGTBB vertreten durch Willkie Farr Gallagher hatte den Aufsichtsrat der

PGH mit einem dreiundzwanzigseitigen Schriftsatz unter Fristsetzung

aufgefordert, die Komplementärin der PGH und den Geschäftsführer derselben

auf Schadenersatz für die Verursachung von Kosten insbesondere für die

anwaltliche Durchsetzung der Forderungen der PGH gegen die SGT-Gruppe zu

verklagen. Gleichermaßen hatte sie den Geschäftsführer der Komplementärin

der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, den Aufsichtsrat der PGH auf

Schadenersatz dafür zu verklagen, dass er die Komplementärin der PGH und den

Geschäftsführer derselben im Rahmen seiner Überwachungspflicht der

Komplementärin der PGH bis dato nicht auf Schadenersatz verklagt hat.

Dass das vermeintliche Aktionärsinteresse der SGTBB bei diesen Angriffen nur

vorgeschoben ist, liegt auf der Hand, da die SGT-Gruppe zugleich

Großschuldnerin und Beklagte der PGH ist, wobei das Volumen ihrer Schulden

bei der PGH ein Vielfaches des Werts ihrer PGH-Aktien ausmacht.

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August

2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit

Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier

PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten

bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach

Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen

PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBW

Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine

wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe -

The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken-

und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern

weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG

als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und

Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen

innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der

maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt e

Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in

ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG

nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale

Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen

Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German

AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company

Builder namens ,Softmax AI'. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein

führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startup

Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teil

aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft

German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter

www.tpgholding.com.

Investor Relations Kontakt

Rosenberg Strategic Communication

Dirk Schmitt

d.schmitt@rosenbergsc.com

+49 170 302 8833

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30.06.2025 CET/CEST Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Senckenberganlage 21

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Fax: +49 69 348690529

E-Mail: ir@tpgholding.com

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