The Payments Group Holding - Update zu den Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe von 5,4 bzw. 7,2 Mio. Euro

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Rechtssache

The Payments Group Holding - Update zu den Finanzforderungen gegen die SGT

Capital-Gruppe von 5,4 bzw. 7,2 Mio. Euro

13.05.2025 / 19:21 CET/CEST

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+++ Pressemitteilung +++

The Payments Group Holding - Update zu den Finanzforderungen gegen die SGT

Capital-Gruppe von 5,4 bzw. 7,2 Mio. Euro

Frankfurt am Main, 13. Mai 2025 - Zwischen der The Payments Group Holding

(PGH), einer 2012 gegründeten und im August 2024 umfirmierten

Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der SGT Capital

LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) bestehen Rechtstreitigkeiten unter anderem über

Forderungen der PGH von nunmehr 5,4 bzw. 7,2 Mio. EUR, denen sich die in

vielerlei Rechtsauseinandersetzungen verwickelte, von Joseph Pacini und

Carsten Geyer gesteuerte SGT-Gruppe mithilfe ihrer Anwälte Willkie Farr

Gallagher LLP auf fragwürdige Weise zu entziehen versucht. Wir berichten

über den aktuellen Stand.

Entstehung der Forderungen gegen die SGT-Gruppe

Die TGS24 Capital Pte. Ltd. (TGS24), ehemalige SGT Capital Pte. Ltd. mit

Sitz in Singapur, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der PGH, hat in

2022 bis 2024 unter ihren damaligen Direktoren Marianne Rajic, Marcel

Normann, Dino Steinborn und Paul Wong, die drei Erstgenannten zugleich bi

heute Partner des Private Equity-Unternehmens SGT Capital LLC (SGTLLC) auf

den Kaiman-Inseln, im Wesentlichen drei Finanzforderungen gegen verschiedene

Entitäten der SGT-Gruppe begründet -

* 3,8 Mio. EUR gegenüber der SGTLLC aus einem am 31.12.27 zu tilgenden,

mit 9% p.a. verzinslichen und besicherten Darlehen vom 31.05.22 samt 1

Mio. EUR überfälliger Zinsen,

* 200 TEUR gegenüber der SGT Beteiligungsberatung GmbH, Frankfurt (SGTBB)

aus einem am 31.12.24 fällig gewordenen Darlehen vom 24.02.24, und 41

TEUR aus einer seit Juni 2024 fälligen Auslagenrechnung betreffend die

Boni 2023 für von der PGH an die SGTBB ausgeliehene Mitarbeiter, die die

SGTBB diesen Mitarbeitern und der PGH fest zugesagt hatte, und

* 1,4 Mio. EUR gegenüber zwei Entitäten des SGT-Flaggschiff-Fonds SGT

Capital Fund II (SGT Fund II) und andere mit ihm verbundene

Gesellschaften aus der Tätigung von Auslagen seitens der TGS24 in 2022

und 2023.

Die TGS24 hat diese Forderungen in 2024 an ihre Muttergesellschaft PGH

abgetreten.

Daneben hat die PGH nach Rechtsauffassung ihrer Anwälte inzwischen weitere

Zins- und Schadenersatzforderungen von 1,8 Mio. EUR erworben.

Fortbestand der Forderungen der TGS24 gegen die SGT-Gruppe

Die SGT-Gruppe hat sich am 14.10.24 aus heiterem Himmel plötzlich abwegiger

und rechtlich haltloser Gegenforderungen von 9,9 Mio. EUR gegen die TGS24

berühmt, die der Buchhaltung und Dokumentenlage der TGS24 widersprechen und

die sie während der monatelangen Verhandlungen zur Trennung zwischen der

SGT- und der PGH-Sphäre zwischen Ende 2023 bis 24. Februar 2024 zu keinem

Zeitpunkt auch nur erwähnt hat. Mit diesen behaupteten Gegenforderungen hat

sie die Aufrechnung gegenüber den Forderungen der PGH-Gruppe erklärt, aber

sie ungeachtet der wiederholten Aufforderungen durch Anwälte der PGH bi

dato rechtlich nicht substantiiert, auch nicht in ihrer Klageschrift vom

13.01.25 in Luxemburg betreffend einen Teilbetrag von 3,8 Mio. EUR.

Eine Aufrechnung ist nach Rechtsauffassung der Anwälte der PGH schon allein

deshalb unmöglich, weil sich die Gegenforderungen gegen die TGS24 richten,

nicht gegen die PGH als Gläubigerin der drei genannten Forderungen der PGH

gegen die SGT-Gruppe. Betreffend die Darlehensforderungen in Höhe von 3,8

Mio. EUR gegen die SGTLLC und von 200 TEUR gegen die SGTBB ist eine

Aufrechnung zusätzlich auch auf Grund eines Aufrechnungsverbots in den

jeweiligen Darlehensverträgen unzulässig.

Mithin bestehen nach Überzeugung der PGH die Forderungen der PGH gegen die

SGT-Gruppe in Höhe von 5,4 Mio. EUR fort. Die SGTLLC und ihr

Fondsadministrator CSC Intertrust haben insoweit nach Überzeugung der PGH

unzutreffende Auskünfte an die Wirtschaftsprüfer der PGH erteilt und sich

möglicherweise für damit verursachte Schäden haftbar gemacht.

Die Behauptung von Gegenforderungen und deren Aufrechnung dient der

SGT-Gruppe nach Vermutung der PGH hauptsächlich dazu, für die Begleichung

der Forderungen der PGH Zeit zu gewinnen und den Fondsadministrator CSC

Intertrust und den Fonds-Wirtschaftsprüfer Forvis Mazars da

Nicht-Fortbestehen der Forderungen der PGH vorzuspiegeln, um eine Ausbuchung

ihrer korrespondierenden Verbindlichkeiten ggü. der PGH und deren Umbuchung

zu Gunsten einer eigenen Gesellschaft durchführen zu können, nämlich zu

Gunsten eines sog. General Partners des SGT Fund II.

Selbst im Falle des Bestehens der von der SGT-Gruppe behaupteten

Clawback-Forderungen wäre dies nicht von wesentlicher wirtschaftlicher

Bedeutung für die PGH-Gruppe, weil die TGS24 dann nach ihrer Ansicht

Schadenersatzansprüche gegen ihre damaligen Direktoren hätte und andernfall

ohne Auswirkung auf die PGH-Gruppe liquidiert werden würde.

Der CEO der PGH, Christoph Gerlinger, hält es für nicht ausgeschlossen, da

die SGT-Gruppe bei CSC Intertrust bereits bewirkt haben könnte, den nach

Ansicht der PGH ihr geschuldeten, unrechtmäßig auf einen General Partner de

SGT Fund II umgebuchten Betrag an denselben auszuzahlen. In diesem Fall

hätte die SGT-Gruppe unter der Führung von Joseph Pacini und Carsten Geyer

möglicherweise ihre eigenen Fondsinvestoren substantiell geschädigt, da die

Zahlungspflicht des SGT Fund II et al gegenüber der PGH mit der Auszahlung

an ihre verbundene Gesellschaft nicht erloschen sein dürfte.

Überfälligkeit der Forderungen und Zahlungsverzug der SGT-Gruppe

Betreffend die 3,8 Mio. EUR Darlehensforderung der PGH gegen die SGTLLC

wurden laut Darlehensvertrag bei jeder erfolgten Teiltilgungsleistung Zinsen

fällig. Diese Zinszahlungspflichten blieben bis dato aber seitens der SGTLLC

unbedient. Die SGTLLC hat indessen lediglich versucht, Teilbeträge von

erfolgten Tilgungsleistungen nachträglich in Zinsleistungen umzuwidmen. Nach

Ansicht der PGH ist ein Zinsbetrag von 957 TEUR überfällig.

Die 1,4 Mio. EUR Forderungen der PGH gegen den SGT Fund II et al aus für ihn

getätigten Auslagen sind mangels anderweitiger Vereinbarungen nach Ansicht

der PGH jeweils sofort nach Verauslagung von Teilbeträgen zur Rückzahlung

fällig geworden, wie das bei Auslagen auch üblich erscheint. Im dazu

geführten rechtlichen Diskurs hat die Gegenseite nach dem Verständnis der

PGH ihren Fokus zuletzt vom Bestreiten der Forderungen hin zu der Behauptung

einer angeblich zur Zeit ihrer Beherrschung der TGS24 getroffenen

Stundungsvereinbarung gelegt. Diese Vereinbarung hat sie indessen trotz

wiederholter anwaltlicher Aufforderung und Nachfristsetzung nicht vorgelegt,

obwohl das sowohl in der materiellen als auch in einer äußerungsrechtlichen

Auseinandersetzung darüber in ihrem dringenden Interesse liegen dürfte.

Die 200 TEUR Darlehensforderung gegen die SGTBB wurde laut Darlehensvertrag

mit Ablauf des 31.12.24 zur Rückzahlung fällig und ist von der SGTBB bi

dato nicht geleistet.

Insgesamt ist nach Überzeugung der PGH ein Teilbetrag ihrer Forderungen

gegen die SGT-Gruppe von 5,4 Mio. EUR in Höhe von 2,6 Mio. EUR überfällig

und befinden sich die jeweiligen SGT-Schuldner im Zahlungsverzug. Hinzu

kommen fällige weitere Zins- und Schadenersatzforderungen von 1,8 Mio. EUR.

Werthaltigkeit der Forderungen gegen die SGT-Gruppe

Die am 31.05.22 in Höhe von 6,4 Mio. EUR vertraglich begründete, infolge von

Teiltilgungen und Zinslauf nunmehr mit 3,8 Mio. EUR valutierende

Darlehensforderung gegen die SGTLLC ist durch eine Sicherheitsvereinbarung

an Auszahlungsansprüchen besichert, die der SGTLLC seitens des SGT Fund II

aus ihrer am 1.06.22 erfolgten Einzahlung in den SGT Fund II zustehen. Die

Forderungen von 1,4 Mio. EUR richten sich überwiegend gegen den SGT Fund II,

der vermögend ist, und gegen verschiedene SGT Capital General Partner, deren

Insolvenz die SGT-Seite tunlichst vermeiden wollen dürfte. Zu der am

24.02.24 vertraglich begründeten Darlehensforderung von 200 TEUR gegen die

SGTBB haben beide Seiten in dem am Landgericht Frankfurt anhängigen

Urkundenverfahren weiter vorgetragen und wird am 21. Mai 2025 die mündliche

Verhandlung stattfinden.

Die Werthaltigkeit der erwähnten Sicherheit für die Darlehensforderung der

PGH in Höhe von 3,8 Mio. EUR könnte durch eine Darlehnslinieneinräumung in

Millionenhöhe seitens des SGT Fund II an eine Zweckgesellschaft namens SGT

ELT BidCo GmbH zum Zwecke der Begleichung von "Zahlungsverpflichtungen für

den ELATEC-Rechtsstreit" geschmälert worden sein. Inwieweit es im Interesse

des SGT Fund II gelegen hat, diese Darlehenslinie zu gewähren und damit wohl

das gesamte Rechtsauseinandersetzungskostenrisiko der gescheiterten

Transaktion zu übernehmen, obwohl der SGT Fund II beim Kaufvertragsabschlu

- soweit der PGH aus der Erörterung in ihren Aufsichtsratssitzungen im

Herbst 2024 bekannt - bei weitem finanziell nicht dazu in der Lage gewesen

wäre, den Erwerb der Zielgesellschaft allein vorzunehmen, ist der PGH

unklar. Sie vertraut indessen darauf, dass der Fondsadministrator CSC

Intertrust verhindert, dass dem Fondvermögen kein Schaden entsteht, und

andernfalls gegenüber den Fondsinvestoren haftet.

Rechtsstreit um Äußerungen der PGH zu ihren Forderungen gegen die SGT-Gruppe

Die SGT-Gruppe vertreten durch Rechtsanwälte KNPZ hat die PGH wegen ihrer

öffentlichen Äußerungen zu ihren Forderungen - wie denen vom 13.02., 10.03.,

21.03. und 25.03.25 sowie in ihrem Geschäftsbericht 2023 - wiederholt

abgemahnt und zu ihrer Äußerung vom 13.02.25 zwischenzeitlich eine Klage am

Landgericht Hamburg eingereicht. Es gelang ihr jedoch bisher nicht,

gerichtlichen Eilrechtsschutz gegen die Äußerungen der PGH zu erlangen. Mit

weiteren Abmahnungen hat die SGT-Gruppe versucht, die Wiedergabe der

Pressemitteilungen der PGH auf den Webseiten der Deutschen Börse, de

führenden Kapitalmarktnachrichtenverbreiters EQS und verschiedener namhafter

Finanzportale zu unterbinden, um die Aussagen der PGH vor der breiteren

Öffentlichkeit zu verbergen. Die Deutsche Börse und EQS haben die beiden für

die Dauer der Prüfung von ihren Webseiten entfernten Pressemitteilungen der

PGH vom 13.02. und 10.03.25 nach eigehender Prüfung und Auseinandersetzung

mit den Anwälten der SGT-Gruppe am 8.05.25 wieder hochgeladen.

Haftung der ehemaligen Geschäftsführer der PGH-Tochter für Schäden au

Gegenforderungen der SGT-Gruppe und für Forderungsausfälle

Nach Rechtseinschätzung der Anwälte der PGH würden die damaligen Direktoren

der TGS24 für den Fall des Bestehens der von der SGT-Gruppe behaupteten

Clawback-Forderungen der TGS24 aufgrund deren Verursachung zu Lasten der

TGS24 und ihren eigenen Gunsten als mittelbar wirtschaftlich Begünstigte

jeweils persönlich und gesamtschuldnerisch für die der TGS24 entstandenen

direkten und indirekten Schäden haften. Dasselbe dürfte im Falle de

Ausbleibens der Rückzahlung der vorstehenden Forderungen von 200 TEUR und

1,4 Mio. EUR gelten, da diese Forderungen durch die Tätigung von Auslagen

ohne Rechtsgrund gegen das Interesse der TGS24 verursacht wurden. Betreffend

die 1,4 Mio. EUR Forderungen dürfte das erst recht im Falle des Bestehen

einer Stundungsvereinbarung zu Lasten der TGS24 und zu Gunsten der damaligen

Direktoren als mittelbar wirtschaftlich Begünstigte gelten, da deren

Abschluss nach Auffassung der Anwälte der PGH eine Untreuehandlung der

damaligen Direktoren verkörpern würde.

Resumé

Unter dem Strich rechnet die PGH damit, dass sie ihre Forderungen gegen die

SGT-Gruppe wird realisieren können. Möglicherweise stehen ihr auch

ersatzweise Ansprüche gegen die damaligen Direktoren der TGS24 und/oder den

Fondsadministrator CSC Intertust zu.

Seitens der SGTBB versuchte Inanspruchnahme des Aufsichtsrats und der

Geschäftsführung der PGH

Die SGTBB vertreten durch Willkie Farr Gallagher hat den Aufsichtsrat der

PGH unter Fristsetzung aufgefordert, die Komplementärin der PGH und den

Geschäftsführer derselben auf Schadenersatz für die Verursachung von

Anwaltskosten insb. für die Durchsetzung der Forderungen der PGH gegen die

SGT-Gruppe zu verklagen. Gleichermaßen hat sie den Geschäftsführer der

Komplementärin der PGH unter Fristsetzung aufgefordert, den Aufsichtsrat der

PGH auf Schadenersatz dafür zu verklagen, dass er die Komplementärin der PGH

und den Geschäftsführer derselben im Rahmen seiner Überwachungspflicht der

Komplementärin der PGH bis dato nicht auf Schadenersatz verklagt hat.

Dass das vermeintliche Aktionärsinteresse der SGTBB dabei nur vorgeschoben

ist, liegt auf der Hand, da die SGT-Gruppe zugleich Großschuldnerin und

Beklagte der PGH ist, wobei das Volumen ihrer Schulden bei der PGH ein

Vielfaches des Werts ihrer PGH-Aktien ausmacht.

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August

2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit

Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier

PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten

bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach

Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen

PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBW

Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine

wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe -

The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken-

und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern

weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG

als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und

Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen

innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der

maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt e

Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in

ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG

nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale

Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen

Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German

AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company

Builder namens ,Softmax AI'. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein

führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startup

Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teil

aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft

German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter

www.tpgholding.com.

Investor Relations Kontakt

Rosenberg Strategic Communication

Dirk Schmitt

d.schmitt@rosenbergsc.com

+49 170 302 8833

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