The Payments Group Holding - Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe

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EQS-News: The Payments Group Holding GmbH & Co. KGaA / Schlagwort(e):

Rechtssache

The Payments Group Holding - Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen

die SGT Capital-Gruppe

23.07.2025 / 15:37 CET/CEST

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+++ Pressemitteilung +++

The Payments Group Holding -

Update zu einer ihrer Finanzforderungen gegen die SGT Capital-Gruppe

Frankfurt am Main, 23. Juli 2025 - Zwischen der The Payments Group Holding

(PGH), eine 2012 gegründete und im August 2024 umbenannte

Holdinggesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, und der SGT Capital

LLC-Gruppe (SGT-Gruppe) bestehen Rechtsstreitigkeiten, unter anderem über

Forderungen der PGH in Höhe von nunmehr 6,0 bzw. 7,7 Millionen Euro, denen

sich die in zahlreiche weitere Rechtsstreitigkeiten auch mit Dritten

verwickelte, von Joseph Pacini und Carsten Geyer kontrollierte SGT-Gruppe

auf fragwürdige Weise zu entziehen versucht. In diesem Zusammenhang hat die

PGH einen Vorschlag für eine Konsultativbeschlussfassung auf die gestern

veröffentlichte Tagesordnung ihrer Hauptversammlung gesetzt, die im August

stattfinden soll.

Die PGH berichtet über den aktuellen Stand zu einer dieser Streitigkeiten.

In Bezug auf Forderungen in Höhe von 1,4 Millionen Euro gegen zwei

Unternehmen des SGT-Flaggschiff-Fonds SGT Capital Fund II und andere

verbundene Unternehmen im Zusammenhang mit Auslagen, die die TGS24 Capital

Pte. Ltd., mit Sitz in Singapur (TGS24), eine hundertprozentige

Tochtergesellschaft der PGH, in den Jahren 2022 und 2023 auf Veranlassung

ihrer damaligen Direktoren, der SGT-Partner Marianne Rajic, Marcel Normann

und Jens Dino Steinborn und von SGT-Finanzdirektor Paul Wong ohne

Rechtsgrund zu Gunsten verschiedener SGT-Entitäten getätigt hatte, sind die

Anwälte der PGH nach monatelangem Austausch von Argumenten mit den Anwälten

der SGT Capital zu dem Schluss gekommen, dass -

* SGT Capital bislang keinerlei stichhaltige rechtliche Argumente zur

Stützung ihrer angeblichen „Clawback“-Gegenforderungen vorgebracht hat,

insbesondere nicht in dem luxemburgischen Gerichtsverfahren, welches nur

etwa 35 % des behaupteten Betrags betrifft und das einzige in dieser

Angelegenheit eingeleitete Verfahren ist, während die angekündigten

Verfahren auf den Kaimaninseln und in den USA nach Kenntnis der PGH gar

nicht begonnen wurden.

* selbst wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, sie sich

in jedem Fall nur gegen die TGS24 und nicht gegen die PGH richten würden

und daher weder aufgerechnet werden noch die rechtliche Bewertung der

Rechtsanwälte der PGH ändern könnten, wonach

die von TGS24 an PGH abgetretenen Forderungen in Höhe von 1.430.880,66

EUR fällig und von dem SGT Capital Fund II und anderen SGT-Schuldnern

sofort an PGH zahlbar sind.

* wenn diese Ansprüche bestünden und durchsetzbar wären, die PGH

berechtigt wäre, die oben genannten damaligen Geschäftsführer ihrer

hundertprozentigen Tochtergesellschaft TGS24 gesamtschuldnerisch für

alle Schäden haftbar zu machen, die der TGS24 durch die

Rückforderungsansprüche entstanden sind.

* sich folglich der von CSC Intertrust verwaltete SGT Capital Fund II und

die jeweiligen anderen SGT-Schuldner in Zahlungsverzug befinden.

Offenbar ist es der SGT Capital jedoch ausweislich eines der PGH

vorliegenden Schreibens ihres Anwalts und Saldenbestätigungen ihrer

Fondsadministratoren gelungen, den Fondsadministrator CSC Intertrust dazu zu

bewegen, die Gläubigerin der Verbindlichkeiten des Fonds in der Buchhaltung

und den Dokumenten des Fonds auszutauschen und deren bestehende Gläubigerin

PGH durch eins seiner eigenen verbundenen Unternehmen zu ersetzen, und zwar

bloß durch einen Beschluss der von ihr kontrollierten Komplementärin der

Schuldnerin und des erwähnten, nach Ansicht der PGH irrigen Schreibens eine

Anwalts namens Michael Meylan, Rechtsanwälte Strelia in Luxemburg.

PGH hat nun CSC Intertrust in seiner Funktion als Fondsadministrator des SGT

Capital Fund II aufgefordert, die Zahlung an PGH unverzüglich vorzunehmen

und die durchsichtigen Manöver von SGT Capital zur Umgehung ihrer

Zahlungsverpflichtungen gegenüber PGH nicht länger mit anzusehen und

hinzunehmen.

PGH tat dies in der Annahme, dass CSC Intertrust, einer der weltweit

führenden Fondsadministrationsdienstleister, seinen Ruf nicht aufs Spiel

setzen würde, nachdem er von SGT Capital mutmaßlich zwecks Glaubwürdigkeit

gegenüber den Fondsanlegern mandatiert worden war, nachdem der vorherige

Fondsadministrator von SGT Capital, Sanne/APEX, bereits kurz nach Auflage

der Fonds im Jahr 2022 seine Tätigkeit im Jahr 2023 beendet hatte, , ebenso

wie KPMG im Jahr 2023 die Prüfung der SGT-Fonds niedergelegt hatte. Die

Aufgabe von Fondsadministratoren ist es, dafür zu sorgen, dass von ihnen

überwachte Fonds die gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen erfüllen

und Fondsvermögen nicht zweckentfremden wird.

Insgesamt setzt die PGH darauf, dass sie ihre Forderung in Höhe von 1,4 Mio.

EUR gegenüber dem SGT Capital Fund II et al nunmehr zeitnah durchsetzen

kann. Sonst wäre sie nach Ansicht der Anwälte auch berechtigt,

Schadenersatzansprüche gegen die ehemaligen Geschäftsführer von TGS24

und/oder den Fondsverwalter CSC Intertrust geltend zu machen.

Ungeachtet dieser Rechtsstreitigkeiten konzentriert sich die PGH auf die

bereits unterzeichnete transformative Akquisition der The Payments Group,

einer Gruppe von vier kooperierenden, spezialisierten FinTech- und

PayTech-Unternehmen, sowie auf die sich daraus ergebenden Wachstums- und

Ertragsaussichten.

Über The Payments Group Holding

Die The Payments Group Holding (PGH) ist eine 2012 gegründete und im August

2024 umfirmierte Holdinggesellschaft und ein Venture Capital-Anbieter mit

Sitz in Frankfurt am Main.

Im August 2024 hat die PGH einen Kaufvertrag über den Erwerb von vier

PayTech-Unternehmen unterzeichnet, dessen Closing nach dem Eintreten

bestimmter aufschiebender Bedingungen im Sommer 2025 erwartet wird. Nach

Vollzug der Transaktion wird die PGH eine Gruppe aus vier operativen

PayTech-Unternehmen bilden:

Funanga AG, Campamocha Ltd. mit ihren 100%igen Tochtergesellschaften TBW

Ltd. und Calida Financial Ltd. sowie Surfer Rosa Ltd. bilden eine

wachstumsstarke, vertikal integrierte eMoney-PayTech-Unternehmensgruppe -

The Payments Group (TPG). TPG bietet eigene geschlossene und offene (Marken-

und White-Label-)Prepaid-Zahlungsdienste für Hunderte von Online-Händlern

weltweit an. Die Synergie zwischen diesen Unternehmen positioniert die TPG

als künftigen Marktführer in den Bereichen Embedded Financial Products und

Prepaidlösungen. Die Calida Financial Ltd. ist das regulierte Unternehmen

innerhalb der TPG, nachdem sie im August 2024 eine E-Geld-Lizenz von der

maltesischen Finanzaufsicht (MFSA) erhalten hat. Diese Lizenz erlaubt e

Calida Financial Ltd. innovative E-Geld-Dienstleistungen und -Produkte in

ganz Europa anzubieten.

TPG beschäftigt über 50 Mitarbeiter und ist global tätig. Kunden von TPG

nutzen die mehr als 550.000 POS-Bargeldzahlstellen sowie das globale

Online-Prepaid-Kartennetzwerk zur Abwicklung von Bargeld- und bargeldlosen

Online-Zahlungen.

Des Weiteren betreibt die PGH mit ihrer künftig 25%igen Beteiligung German

AI Projects GmbH gemeinsam mit AI-Experten einen auf AI fokussierten Company

Builder namens ,Softmax AI'. Daneben hält die PGH aus ihrer Historie als ein

führender deutscher Venture Capital-Anbieter unter der Marke German Startup

Group ein Heritage VC-Portfolio an Minderheitsbeteiligungen an teil

aussichtsreichen deutschen Startups über ihre 100%ige Tochtergesellschaft

German Startups Group VC GmbH.

Weitere Informationen zur The Payments Group Holding finden Sie unter

www.tpgholding.com.

Investor Relations Kontakt

Rosenberg Strategic Communication

Alexander Schmidt

a.schmidt@rosenbergsc.com

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