Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

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EQS-WpÜG: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH / Übernahmeangebot

Übernahmeangebot / Zielgesellschaft: CECONOMY AG; Bieter: JINGDONG HOLDING

GERMANY GMBH

30.07.2025 / 22:58 CET/CEST

Veröffentlichung einer WpÜG-Mitteilung, übermittelt durch EQS News - ein

Service der EQS Group.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Bieter verantwortlich.

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NICHT ZUR FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER VERTEILUNG (GANZ ODER IN TEILEN)

IN EINEM STAAT, IN DEM EINE SOLCHE FREIGABE, VERÖFFENTLICHUNG ODER

VERTEILUNG EINEN VERSTOSS GEGEN DIE EINSCHLÄGIGEN GESETZE DIESES STAATE

DARSTELLEN WÜRDE.

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 in Verbindung mit §§ 29, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin:

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2

10117 Berlin

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 107672.

Zielgesellschaft:

CECONOMY AG

Kaistraße 3

40221 Düsseldorf

Deutschland

Eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 39473.

ISIN: DE0007257503 (WKN: 725750)

Die JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine 100%ige indirekte

Tochtergesellschaft der JD.com, Inc., hat heute entschieden, sämtlichen

Aktionären der CECONOMY AG (die „Gesellschaft“ oder „CECONOMY“) im Wege

eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots anzubieten, sämtliche auf

den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft (die „CECONOMY-Aktien“)

gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 4,60 je CECONOMY-Aktie in

bar zu erwerben (das „Übernahmeangebot“).

Die Bieterin und die Gesellschaft haben heute eine Investmentvereinbarung in

Bezug auf das Übernahmeangebot und ihre beabsichtigte Zusammenarbeit nach

Vollzug des Übernahmeangebots unterzeichnet.

Darüber hinaus haben die Bieterin und die größte Aktionärsgruppe von

CECONOMY, die Convergenta Invest GmbH und mit ihr verbundene Aktionäre der

Gesellschaft (zusammen „Convergenta“), heute im Hinblick auf ihre zukünftige

Zusammenarbeit eine Aktionärsvereinbarung abgeschlossen, deren Wirksamkeit

unter dem Vorbehalt des Vollzugs des Übernahmeangebots steht. Gemäß der

Aktionärsvereinbarung wird Convergenta nach Vollzug des Übernahmeangebot

25,35% der CECONOMY-Aktien halten und ihren derzeitigen Anteil an CECONOMY

von 29,16% durch eine unwiderrufliche Verpflichtung zur Annahme de

Übernahmeangebots in Bezug auf 3,81% der CECONOMY-Aktien reduzieren.

Ebenfalls heute hat die Bieterin mit mehreren Aktionären der Gesellschaft

Vereinbarungen geschlossen, in denen sich diese unwiderruflich zur Annahme

des Übernahmeangebots für insgesamt 31,7% der CECONOMY-Aktien

(einschließlich 3,81% von Convergenta) verpflichtet haben.

Das Übernahmeangebot unterliegt üblichen Vollzugsbedingungen, einschließlich

u.a. der Fusionskontrolle, der Genehmigung ausländischer Direktinvestitionen

nach den Regeln einzelner Staaten und der Freigabe unter der EU-Verordnung

zu ausländischen Subventionen (Foreign Subsidies Regulation). Der Vollzug

des Übernahmeangebots ist nicht an eine Mindestannahmequote geknüpft.

Die Angebotsunterlage (in deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen

englischen Übersetzung), die die näheren Bestimmungen und Bedingungen de

Übernahmeangebots sowie weitere damit zusammenhängende Informationen

enthalten wird, wird von der Bieterin nach Gestattung durch die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Internet unter

der Adresse www.green-offer.com veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis:

Diese Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt weder

ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum

Verkauf von CECONOMY-Aktien dar. Die endgültigen Bedingungen de

Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende

Bestimmungen werden in der Angebotsunterlage mitgeteilt, nachdem die

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Veröffentlichung der

Angebotsunterlage gestattet hat. Die Bieterin behält sich vor, in den

endgültigen Bedingungen des Übernahmeangebots von den hier dargestellten

Eckpunkten soweit rechtlich zulässig abzuweichen. Anlegern und Inhabern von

CECONOMY-Aktien wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage und alle

sonstigen mit dem Übernahmeangebot zusammenhängenden Dokumente zu lesen,

sobald sie veröffentlicht worden sind, da sie wichtige Informationen

enthalten werden. Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot (in

deutscher Sprache nebst einer unverbindlichen englischen Übersetzung) mit

den ausführlichen Bedingungen und sonstigen Angaben zum Übernahmeangebot

wird nach Gestattung durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht im Internet unter der Adresse

www.green-offer.com veröffentlicht.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich auf der Grundlage der anwendbaren

Vorschriften des deutschen Rechts, insbesondere des Wertpapiererwerbs- und

Übernahmegesetzes (WpÜG), und bestimmter wertpapierrechtlicher Vorschriften

der Vereinigten Staaten von Amerika durchgeführt. Das Übernahmeangebot wird

nicht in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen anderer

Rechtsordnungen als der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten

Staaten von Amerika (soweit anwendbar) durchgeführt werden. Entsprechend

sind außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Vereinigten Staaten

von Amerika (soweit anwendbar) keine Bekanntmachungen, Anmeldungen,

Genehmigungen oder Zulassungen für das Übernahmeangebot eingereicht,

veranlasst oder erteilt worden. Anleger und Inhaber von CECONOMY-Aktien

können sich nicht darauf verlassen, dass sie durch die Anlegerschutzgesetze

einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der

Vereinigten Staaten von Amerika (soweit anwendbar) geschützt sind. Diese

Mitteilung darf weder ganz noch teilweise in einem anderen Staat

veröffentlicht oder anderweitig verbreitet werden, in dem da

Übernahmeangebot nach geltendem nationalen Recht untersagt wäre.

Die Bieterin, ihre Finanzberater und mit ihr verbundene Unternehmen behalten

sich das Recht vor, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen weitere

CECONOMY-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots direkt oder indirekt an der

Börse oder außerbörslich zu erwerben, sofern solche Erwerbe oder

Vereinbarungen zum Erwerb von Aktien den anwendbaren deutschen gesetzlichen

Bestimmungen und der Rule 14e-5 des Securities Exchange Act von 1934 (der

"Exchange

Act") entsprechen. Informationen über solche Käufe werden in Deutschland

veröffentlicht, soweit dies nach geltendem nationalen Recht erforderlich

ist. Soweit Informationen über solche Käufe oder Kaufvereinbarungen in

Deutschland veröffentlicht werden, gelten diese Informationen auch in den

Vereinigten Staaten als öffentlich bekannt gegeben. Das mit dieser

Mitteilung bekanntgegebene Übernahmeangebot bezieht sich auf Aktien einer

deutschen Gesellschaft, die zum Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse

zugelassen sind und unterliegt den Veröffentlichungspflichten und

-vorschriften und der Veröffentlichungspraxis, die in der Bundesrepublik

Deutschland für börsennotierte Gesellschaften gelten und sich in bestimmten

wesentlichen Aspekten von denen der Vereinigten Staaten von Amerika und

anderen Rechtsordnungen unterscheiden.

Soweit diese Mitteilung zukunftsgerichtete Aussagen enthält, sind diese

keine Tatsachenbehauptungen und durch die Worte „beabsichtigen“, „werden“

und ähnliche Begriffe gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen die Absichten,

Überzeugungen oder gegenwärtigen Erwartungen und Annahmen der Bieterin und

der mit ihr gemeinsam handelnden Personen zum Ausdruck. Solche in die

Zukunft gerichtete Aussagen beruhen auf gegenwärtigen, nach bestem Wissen

vorgenommenen Planungen, Schätzungen und Prognosen der Bieterin und der mit

ihr gemeinsam handelnden Personen, stellen jedoch keine Garantie für die

künftige Richtigkeit dar (dies gilt insbesondere für Umstände, die außerhalb

des Einflussbereichs der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden

Personen liegen). Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und

Ungewissheiten, von denen die meisten schwer vorhersehbar sind und die in

der Regel außerhalb der Kontrolle der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam

handelnden Personen liegen. Es ist zu berücksichtigen, dass die

tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen in der Zukunft wesentlich von den in

den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen

können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Bieterin und die mit

ihr gemeinsam handelnden Personen ihre in Unterlagen oder Mitteilungen oder

in der noch zu veröffentlichenden Angebotsunterlage geäußerten Absichten und

Einschätzungen nach Veröffentlichung der Unterlagen, Mitteilungen oder der

Angebotsunterlage ändern.

Düsseldorf, 30. Juli 2025

JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH

Ende der WpÜG-Meldung

Ende der WpÜG-Mitteilung

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Sprache: Deutsch

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Ende der Mitteilung EQS News-Service

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