Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek werden

Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek werden

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Helvetia Holding AG / Schlagwort(e): Studie

Vorzeitiger Bezug von Pensionskassengeldern kann im Alter zur Hypothek

werden

30.04.2025 / 09:00 CET/CEST

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Medienmitteilung

Basel, 30. April 2025

Die Auswertung der digitalen Vorsorgeanalysen von Helvetia sowie eine

gezielte Umfrage bei rund 350 Immobilienbesitzenden in der Schweiz zeigen,

dass viel Pensionskassengeld in Eigenheimen steckt. Rund ein Drittel der

befragten Personen bis 65 Jahre gibt an, für die Finanzierung ihrer

Immobilie Geld aus der Pensionskasse bezogen oder verpfändet zu haben. Davon

planen lediglich 38 Prozent, die dadurch entstandene Vorsorgelücke nicht

wieder zu schliessen. Das birgt die Gefahr, dass die Hypothek für da

Eigenheim nach der Pensionierung nicht mehr tragbar ist. Für

Eigenheimbesitzer lohnt es sich daher ihre finanzielle Situation frühzeitig

zu analysieren, und allenfalls durch den Vorbezug entstandenen Lücken in der

zweiten Säule bis zur Pensionierung zu schliessen.

Helvetia hat Anfang Februar 350 Wohneigentümerinnen und -eigentümer bis 65

Jahre zu den Themen Eigenheim und Vorsorge befragt. Dabei zeigt sich, da

sich viele nicht bewusst sind, welche Auswirkungen Vorsorgelücken auf die

Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter haben können. Um eine Hypothek

tragen zu können, muss das Haushaltseinkommen mindestens dreimal höher sein

als die Wohnkosten. Zur Berechnung der Wohnkosten wird ein sogenannter

kalkulatorischer Zinssatz von fünf Prozent verwendet, zusätzlich wird ein

Prozent des Immobilienwerts als Nebenkosten veranschlagt. Wird das Einkommen

nach der Pensionierung durch frühzeitige Pensionskassenbezüge reduziert,

müssen entsprechend auch die Wohnkosten tiefer ausfallen, damit die

Tragbarkeit weiterhin erhalten bleibt.

Im Eigenheim steckt viel Pensionskassenkapital

Rund ein Drittel (36 Prozent) der befragten Wohneigentümerinnen und

-eigentümer gibt an, für die Finanzierung ihrer Immobilie Vorsorgegelder au

der Pensionskasse eingesetzt zu haben. 24 Prozent haben Gelder aus der 2.

Säule bezogen, während 11 Prozent eine Verpfändung gewählt haben. Bei beiden

Varianten zeigt sich: Je jünger die Befragten sind, desto häufiger werden

Pensionskassengelder für den Immobilienkauf eingesetzt. In der Altersgruppe

der 61- bis 65-Jährigen liegt der Anteil bei 29 Prozent, bei den 31- bi

40-Jährigen hingegen bei 45 Prozent - also bei fast jeder zweiten

Finanzierung.

Viele Eigenheimbesitzende lassen Rentenlücke offen

Auf die Frage, ob Personen, die Pensionskassengelder bezogen haben, planen,

diese vor dem Eintritt ins Pensionsalter zurückzuzahlen, fällt die Antwort

überraschend aus: 38 Prozent sagen Nein und lassen damit eine Rentenlücke in

der Pensionskasse bestehen. Nur 10 Prozent geben an, die fehlenden Beiträge

bereits ausgeglichen zu haben, und 44 Prozent planen, die durch den Bezug

entstandene Lücke vor der Pensionierung teilweise oder vollständig zu

schliessen.

Im Durchschnitt fehlen CHF 460 000 auf dem PK-Konto

«Diese Unbekümmertheit im Umgang mit den Vorsorgegeldern erstaunt auf den

ersten Blick, spiegelt sich jedoch in den Zahlen unserer digitalen

Vorsorgeanalyse deutlich wider», sagt Dusan Dusanovic, Leiter de

Kompetenzzentrums Vorsorge & Eigenheim bei Helvetia. Eine Auswertung von

rund 500 Vorsorgeanalysen von 50- bis 65-jährigen Wohneigentümerinnen und

-eigentümern, die 2024 bei Helvetia durchgeführt wurde, zeigt: 87 Prozent

dieser Gruppe weisen eine Vorsorgelücke auf. Konkret fehlen ihnen im Schnitt

rund CHF 460 000, um sich nach der Pensionierung 80 Prozent ihres bisherigen

Einkommens sichern zu können. Die durchschnittliche Hypothekarbelastung

liegt bei rund CHF 550 000. Dusan Dusanovic sieht darin eine gefährliche

Entwicklung: «Grosse Vorsorgelücken in Verbindung mit hohen

Hypothekarvolumen sind eine toxische Kombination für die nachhaltige

Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter. Für Eigenheimbesitzer lohnt es sich

daher ihre finanzielle Situation frühzeitig zu analysieren, und allenfall

durch den Vorbezug entstandenen Lücken in der zweiten Säule bis zur

Pensionierung zu schliessen.»

Die gute Nachricht: Die untersuchte Gruppe verfügt über Vermögen in Form von

Kontoguthaben, Anlagen und Säule-3a-Guthaben in Höhe von durchschnittlich

CHF 590 000.

In die Pensionskasse einzahlen oder Hypothek amortisieren?

Aus Sicht von Helvetia gilt es, diese Ersparnisse mit Blick auf die

bevorstehende Pensionierung gezielt einzusetzen, um das Eigenheim bis in

hohe Alter tragbar zu halten. Dabei gibt es zwei Hauptoptionen: Entweder

wird das Hypothekarvolumen reduziert oder es werden Gelder in die

Pensionskasse zurückgeführt. Beispiel: Um eine Hypothek von CHF 550 000 zu

tragen, ist - abhängig vom Immobilienwert - ein Jahreseinkommen nach der

Pensionierung von rund CHF 110 000 erforderlich. Wird die Hypothek hingegen

um CHF 120 000 auf CHF 430 000 reduziert, genügt voraussichtlich ein gemä

Bundesamt für Statistik durchschnittliches Haushalts-Renteneinkommen von CHF

90 000. Alternativ könnten - bei einem angenommenen Umwandlungssatz von fünf

Prozent - CHF 400 000 in die Pensionskasse eingezahlt werden, was die Rente

um rund CHF 20 000 pro Jahr erhöhen würde. Ob Amortisation,

Pensionskasseneinkauf oder eine Kombination aus beidem - wichtig ist, da

das Thema frühzeitig angegangen wird.

Bleibt die Hypothek im Rentenalter tragbar?

Dass dies keineswegs selbstverständlich ist, zeigt nicht nur die

Datenanalyse von Helvetia, sondern auch die Befragung von 350

Wohneigentümerinnen und -eigentümern. Nur 37 Prozent der 51- bis 60-Jährigen

haben sich im Detail mit der Tragbarkeit ihrer Hypothek nach der

Pensionierung auseinandergesetzt.

«Das Bewusstsein, dass ein vorzeitiger Bezug von Pensionskassenkapital

grosse Auswirkungen auf die Tragbarkeit einer Hypothek im Rentenalter hat,

ist im Vergleich zur Vergangenheit zwar stärker verankert, dennoch scheint

das Thema bei vielen Leuten noch nicht angekommen zu sein oder wird

schlichtweg verdrängt», so Dusan Dusanovic. Entsprechende Rückzahlungen in

die Pensionskasse oder die Amortisation der Hypothek im Alter von 60 Jahren

ist meist nur noch mit riesigen Sparanstrengungen zu bewerkstelligen.

Helvetia empfiehlt daher, bereits ab 50 Jahren im Rahmen einer

Pensionsplanung die nachhaltige Tragbarkeit der Hypothek im Rentenalter zu

prüfen und entsprechende Weichen zu stellen, um möglichst lange in den

vertrauten vier Wänden bleiben zu können. Wer das Thema auf die lange Bank

schiebt, dem droht im schlimmsten Fall der Verkauf seines geliebten

Zuhauses.

Eric Zeller

Senior Communication Manager & Pressesprecher

Telefon: +41 58 280 50 33

[1]

media.relations@helvetia.ch

1. mailto:media.relations@helvetia.ch

Über die Helvetia Gruppe

Helvetia Versicherungen mit Sitz in St. Gallen hat sich seit 1858 zu einer

erfolgreichen internationalen Versicherungsgruppe mit starken Schweizer

Wurzeln, über 14 000 Mitarbeitenden (FTE) und mehr als 6.7 Millionen

Kundinnen und Kunden entwickelt. Seit jeher ist Helvetia für ihre Kundinnen

und Kunden da, wenn es darauf ankommt.

In den Segmenten Schweiz, Spanien und GIAM (German, Italian and Austrian

Markets) positioniert sich Helvetia als Local Customer Champion und

begleitet die Kundinnen und Kunden ein Leben lang als bevorzugte Anbieterin.

Zudem liegt ein Schwerpunkt von Helvetia auf dem schnell wachsenden Segment

der Kundinnen und Kunden über 50. In allen Segmenten und insbesondere im

Segment Specialty Markets strebt Helvetia als Global Specialist Wachstum im

internationalen Specialty-Lines-Geschäft und in der Rückversicherung an.

Dank schlanker und flexibler Strukturen kann Helvetia sich in einem

zyklischen Geschäft auf die Profitabilität fokussieren. Gleichzeitig nutzt

Helvetia ihr Know-how in ihren europäischen Retailmärkten, um KMU-Kunden

Specialty-Lösungen anzubieten.

Bei einem Geschäftsvolumen von CHF 11.6 Mrd. erzielte Helvetia im

Geschäftsjahr 2024 Un-derlying Earnings von CHF 528.5 Mio. und ein

IFRS-Periodenergebnis von CHF 502.4 Mio. Die Aktie der Helvetia Holding AG

wird an der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gehandelt.

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hohem Masse von den Plänen, Zielsetzungen, Erwartungen, Schätzungen und

Absichten, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck kommen,

abweichen. Zu diesen Faktoren gehören: (1) Änderungen der allgemeinen

Wirtschaftslage namentlich auf den Märkten, auf denen wir tätig sind, (2)

Entwicklung der Finanzmärkte, (3) Zinssatzänderungen, (4)

Wechselkursfluktuationen, (5) Änderungen der Gesetze und Verordnungen

einschliesslich der Rechnungslegungsgrundsätze und Bilanzierungspraktiken,

(6) Risiken in Verbindung mit der Umsetzung unserer Geschäftsstrategien, (7)

Häufigkeit, Umfang und allgemeine Entwicklung der Versicherungsfälle, (8)

Sterblichkeits- und Morbiditätsrate, (9) Erneuerungs- und Verfallsraten von

Policen sowie (10) Realisierung von Skalen- und Verbundeffekten. In diesem

Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die vorstehende Liste wichtiger

Faktoren nicht vollständig ist. Bei der Bewertung zukunftsgerichteter

Aussagen sollten Sie daher die genannten Faktoren und andere Ungewissheiten

sorgfältig prüfen. Alle zukunftsgerichteten Aussagen gründen auf

Informationen, die der Helvetia Gruppe am Tag ihrer Veröffentlichung zur

Verfügung standen; die Helvetia Gruppe ist nur dann zur Aktualisierung

dieser Aussagen verpflichtet, wenn die geltenden Gesetze dies verlangen.

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