Amazon muss kein Kundentelefon einrichten

Börsen-Zeitung, 11.7.2019 fed Frankfurt - Im Streit zwischen dem Online-Händler Amazon und deutschen Verbraucherschützern sind Europas oberste Richter zu dem Urteil gelangt, dass das Unternehmen keinen Telefonanschluss einrichten lassen muss, damit...

Amazon muss kein Kundentelefon einrichten

fed Frankfurt – Im Streit zwischen dem Online-Händler Amazon und deutschen Verbraucherschützern sind Europas oberste Richter zu dem Urteil gelangt, dass das Unternehmen keinen Telefonanschluss einrichten lassen muss, damit Kunden in Kontakt mit ihm treten können.In diesem Punkt widersprach der Europäische Gerichtshof der Forderung des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Allerdings verlangen die Luxemburger Richter, dass eine Online-Handelsplattform wie Amazon der Kundschaft geeignete Kommunikationsmittel zur Verfügung stellen muss, damit sich die Konsumenten an das Unternehmen wenden können. Als Beispiele nennt das Gericht elektronische Kontaktformulare, einen Internet-Chat oder ein Rückrufsystem. Bedingung freilich ist, dass durch diese Kanäle eine “direkte und effiziente Kommunikation zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmer ermöglicht wird”. Das Gericht fordert in diesem Zusammenhang, dass der Kunde in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Weise erläutert bekommt, wie er seine Anfragen oder Beschwerden loswerden kann.Grundlage des Rechtsstreits ist die Klage der Verbraucherschützer darüber, dass Kunden auf Amazon.de nicht einfach und verständlich auf eine Telefonnummer hingewiesen werden. Nach deutschem Recht sind Firmen eigentlich verpflichtet, vor Abschluss eines Vertrags mit einem Verbraucher im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen eine Telefonnummer anzugeben.