Apple geht gegen Verkaufsverbot vor

Berufung eingelegt - iPhone 7 und 8 dennoch auf Monate vom US-Konzern in Deutschland nicht erhältlich

Apple geht gegen Verkaufsverbot vor

Nach der Umsatzschlappe in China im Schlussquartal des Kalenderjahres 2018 will Apple nun in Deutschland weiteres Ungemach verhindern. Gegen das vom Landgericht München 1 wegen Patentrechtsverletzungen verhängte Verkaufsverbot für iPhone 7 und iPhone 8 legt der US-Konzern Berufung ein. Bis darüber entschieden ist, dürften aber noch viele Monate ins Land gehen.scd Frankfurt – Für Apple ist das vergangene Jahr alles andere als rund ausgelaufen. Nun droht auch der Jahresstart 2019 mehr als holprig zu werden. Während CEO Tim Cook die unlängst verkündete Prognosesenkung für den Umsatz im vierten Quartal noch in erster Linie mit einer schwachen Entwicklung in China begründet hatte, zählte er zugleich andere Länder auf – darunter Deutschland -, in denen das Weihnachtsgeschäft Rekorderlöse eingebracht habe. Bereits im dritten Quartal hatte Apple hierzulande gegenüber Hauptwettbewerber Samsung Boden gutgemacht (siehe Grafik).Nachdem Apple im Rechtsstreit mit dem US-Chipkonzern Qualcomm unterlegen war, droht die positive Entwicklung hierzulande im ersten Halbjahr indes gebremst zu werden. Der Konzern hat auf seiner deutschen Website alle Verweise auf die von Qualcomm beanstandeten Modelle iPhone 7, 7 Plus sowie 8 und 8 Plus entfernt und verkauft diese in seinen deutschen Läden nicht mehr. Das iPhone 8 war einer Erhebung von Counterpoint Research zufolge im dritten Quartal mit einem Marktanteil von 5,1 % das meistverkaufte Apple-Smartphone hierzulande.Zwar hat der Konzern aus Cupertino mittlerweile Berufung eingelegt. Bis diese verhandelt wird, dürften allerdings Monate ins Land gehen. Zunächst haben Apples Anwälte nach Einreichung des Berufungsantrags einige Wochen Zeit, ihre Berufung zu begründen. In komplexen Fällen wie diesem kann dies laut Insidern oft mehr als einen Monat in Anspruch nehmen. Dann erhalten Qualcomms Anwälte Zeit, die Begründung zu studieren und eine Erwiderung zu formulieren. Erst danach kann das Oberlandesgericht über die Ansetzung des Berufungsverfahrens befinden. Mit einer baldigen Wiederaufnahme der Geräte in den Verkaufskatalog von Apple ist also nicht zu rechnen.Immerhin dürfte es Qualcomm – anders als der Chiphersteller zunächst behauptet hatte – nicht gelingen, die älteren iPhone-Varianten ganz aus dem Verkauf zu nehmen. Urteile gegen Vodafone, die Telekom und andere Vertriebspartner Apples müssten separat erwirkt werden, erklärte eine Sprecherin des Gerichts. Ein Verbot im Eilverfahren käme nur mit guter Begründung in Frage. Mit dieser dürfte sich Qualcomm schwertun, nachdem in erster Instanz gegen die Vertriebspartner nicht mitgeklagt worden war.Qualcomm hat nach eigenen Angaben die vom Landgericht geforderte Sicherheit in Höhe von 1,34 Mrd. Euro am Donnerstag hinterlegt und damit die Bedingung für ein sofortiges Verkaufsverbot für einige iPhone-Modelle erfüllt. Die Summe ist für den Fall gedacht, dass das Urteil von einem höheren Gericht wieder aufgehoben wird und Apple entschädigt werden muss.Das Verbot kommt für Apple zu ungünstiger Zeit. Der hiesige Marktführer Samsung musste zuletzt zwar Federn lassen, wird schon bald aber mit neuen Geräten am Markt erwartet, dem Apple dann nur ein verkleinertes Angebot entgegensetzen kann. Auch die weltweite Nummer 2 Huawei befand sich hierzulande zuletzt auf dem Vormarsch.