B. Braun lässt bei Rhön nicht locker

Großaktionär klagt gegen geplanten Klinikverkauf und stockt seinen Anteil auf - Fresenius bleibt gelassen

B. Braun lässt bei Rhön nicht locker

Der Medizintechnikhersteller B. Braun hat seinen Anteil an Rhön-Klinikum erhöht und geht juristisch gegen dessen Vorhaben vor, für 3,1 Mrd. Euro zwei Drittel des Geschäfts an Fresenius zu veräußern. B. Braun ist mit nunmehr 14% größter Einzelaktionär von Rhön.wb Frankfurt – Nächstes Kapitel im Übernahmekrimi: B. Braun Melsungen geht als Großaktionär von Rhön-Klinikum beim Landgericht Schweinfurt gegen den Verkauf von 43 Kliniken an die Fresenius-Tochter Helios vor. Gleichzeitig stockt das Familienunternehmen von 11 auf 14 % auf, ist damit größter Einzelaktionär vor Firmengründer Eugen Münch und plant die Erhöhung auf 25 %, wie bereits beim Kartellamt beantragt. Die Rhön-Aktie gab am Freitag um 3,2 % nach.B. Braun will erreichen, dass der Kaufvertrag für nichtig erklärt wird oder erst nach Zustimmung der Gesellschaft mit einer Mehrheit von mehr als 90 % vollzogen werden darf. Ferner soll Rhön jegliche Maßnahmen zum Vollzug unterlassen.Rhön und Fresenius gehen unbeirrt davon aus, dass die Hauptversammlung für den 3,1 Mrd. Euro schweren Klinikverkauf, der zwei Drittel des Rhön-Geschäfts betrifft, nicht zuständig ist und haben sich rechtlich abgesichert. “Der Anteilskaufvertrag mit Helios ist rechtmäßig und wirksam”, urteilt Rhön. “Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung. Die Gesellschaft wird sich gegen diese grundlose Klage verteidigen und geht unverändert von einem erfolgreichen Abschluss” aus. “Die Transaktion steht”, heißt es auch bei Fresenius. Der Dax-Konzern habe den Kontrahenten die Hände ausgestreckt, um weiteren Reputationsschaden von der Branche abzuwenden, und weitreichende Kompromisse angeboten – unabhängig von dem Klinik-Deal, der nach Ansicht von Fresenius wasserdicht geregelt ist. Mehr als zwei Monate, nachdem Rhön und Fresenius handelseinig geworden sind, lasse sich der Verkauf nicht mit “juristischem Schattenboxen” aufhalten. “Wir schlagen die Tür nicht zu”, sagte der Fresenius-Sprecher, man bleibe offen für faire Verhandlungen.Zuletzt soll, wie Insider berichten, B. Braun, der Gleichbehandlung mit Fresenius Kabi in der Krankenhaus-Belieferung zugesagt worden sei, es darauf angelegt haben, Vorrechte zu erhalten wie ein zehnjähriges Monopol darauf. Fresenius und Rhön hätten dies ebenso abgelehnt wie den Wunsch von Braun-Senior Ludwig Georg Braun, sofort einen Sitz im Aufsichtsrat zu erhalten. Asklepios-Eigner Bernard Broermann soll dafür eingetreten sein, dass einzelne Häuser nicht an Fresenius, sondern an Asklepios gehen, und eine Entschädigung für Verluste aus dem Kampf um Rhön verlangt haben.Die Klage von B. Braun kommt auch deshalb überraschend, weil Fresenius-Chef Ulf Schneider erst vor kurzem Friedensgespräche mit dem Konkurrenten und Rhön-Aktionär Asklepios und B. Braun aufgenommen hatte, um den seit Jahren andauernden Konflikt im deutschen Klinikmarkt zu beenden. Sorge um LieferverträgeDie Komplettübernahme durch Fresenius war 2012 am Widerstand der beiden Konkurrenten gescheitert. Sie hatten sich eingekauft, um den Deal zu verhindern, und befürchten, dass Fresenius durch die Transaktion eine zu große Vormachtstellung auf dem umkämpften Markt bekommt. B. Braun geht es vor allem um ihre Lieferverträge. Das Familienunternehmen aus dem nordhessischen Melsungen betreibt selbst keine Kliniken, beliefert aber Krankenhäuser mit Medizintechnik, chirurgischen Instrumenten und Infusionstechnik. Hinter dem Widerstand und der Klage steht daher auch die Sorge, dass die Fresenius-Tochter Kabi, die sich auf demselben Markt tummelt, künftig bei der Auftragsvergabe durch die erweiterte Helios bevorzugt behandelt werden könnte.B. Braun begründet die Klage auch damit, man wolle “die Wettbewerbsvielfalt im Klinikmarkt erhalten”. Allerdings kommen die privaten Träger – unter denen Fresenius mit den Rhön-Kliniken zur unumstrittenen Nummer 1 aufrückt – der Bettenzahl nach zusammen auf 18 % (Angaben für 2012). 48 % sind demnach in öffentlicher Trägerschaft, 34 % in freigemeinnütziger. Derzeit prüft das Kartellamt das Übernahmevorhaben, wobei jeweils einzeln lokale Märkte unter die Lupe genommen werden.—– Wertberichtigt Seite 8