Balda lässt Großaktionär auflaufen
Von Annette Becker, DüsseldorfSatz mit x, das war wohl nix. Gerade einmal eine Stunde hat die mit viel Tamtam einberufene außerordentliche Hauptversammlung der Balda AG gedauert, bevor sich die Aktionäre unverrichteter Dinge – sprich: ohne Beschluss – wieder trennten. Der Grund: Die Aktionäre konnten sich nicht wirksam anmelden, wie Aufsichtsratschef Michael Naschke den anwesenden Aktionären eröffnete. Das sei jedoch Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts.Dabei hatte sich der Großaktionär (29,9 %) – die Elector GmbH von Thomas van Aubel – am Montag noch siegesgewiss gegeben, mit der Stimmmehrheit in der Tasche die Neubesetzung des Aufsichtsrats nach den eigenen Vorstellungen durchdrücken zu können. Womöglich roch van Aubel den Braten aber schon, hatte er dem Balda-Vorstand doch zugleich vorgeworfen, die Informationen bezüglich der maximal möglichen Präsenz auf dem Aktionärstreffen zurückzuhalten. “Dies kann nur taktische Gründe haben”, erklärte van Aubel und forderte die Bekanntgabe der Anmeldezahlen.Elector selbst hatte zu der außerordentlichen HV nach Berlin eingeladen, nachdem das Amtsgericht Bad Oeynhausen ihrem Antrag auf Einberufung eines Sondertreffens der Anteilseigner Anfang Juni stattgegeben hatte. Zuvor hatte die Gesellschaft, die sich als Kunststoffspezialist etablieren will, den Großaktionär abblitzen lassen. Wie Naschke ausführte, ist Elector “ein schwerwiegender und irreparabler Fehler” bei der Einladung unterlaufen. Denn der Großaktionär, der sich von Hengeler Mueller beraten lässt, habe den Dienstleister Haubrok mit dem HV-Service betraut, obwohl Balda damit nicht einverstanden war.”Das war unzulässig”, verkündete Naschke und belegte seine Aussage mit Gutachten von namhaften Aktienrechtlern. Die beiden Rechtswissenschaftler und Professoren Walter Bayer (Uni Jena) und Andreas Cahn (Uni Frankfurt) sowie Eberhard Stilz, ehemaliger Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart – kamen unabhängig voneinander zu dem Verdikt: Vorlage eines schwerwiegenden Einberufungsfehlers. Um gültig zu sein, hätte die Anmeldung bei der Gesellschaft erfolgen müssen.Da der Fehler einzig auf das Konto von Elector gehe, könnten die entstandenen Kosten für die Einberufung und Vorbereitung der HV auch nicht von Balda übernommen werden, heißt es. Dass der Großaktionär die Blamage auf sich sitzen lässt, ist angesichts der Vorgeschichte nicht zu erwarten.