Bayer-AR stellt sich hinter Vorstand
ab Düsseldorf – In der Diskussion um etwaige Pflichtverletzungen des Bayer-Vorstands bei der Übernahme von Monsanto stärkt der Aufsichtsrat (AR) seinem Vorstand jetzt den Rücken. Die Gegenanträge zur Hauptversammlung, in der unter anderem Governance-Experte Christian Strenger beantragt, dem Vorstand die Entlastung für 2018 zu verweigern, hält der Aufsichtsrat für unbegründet, wie aus einer Stellungnahme hervorgeht. Unmittelbar nach Bekanntwerden der ersten Jury-Entscheidung im vorigen August – ein US-Gericht hatte Monsanto im Zusammenhang mit dem Unkrautvernichter Glyphosat zu Schadenersatz verdonnert – habe der Aufsichtsrat ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem etwaige Pflichtverletzungen des Vorstands geprüft wurden. Die Anwaltssozietät Linklaters, die das Gutachten erstellte, sei “zu dem klaren Ergebnis gekommen, dass die Mitglieder des Vorstands sowohl bei Abschluss des Merger Agreement mit Monsanto im September 2016 als auch bei Vollzug der Übernahme im August 2018 ihre rechtlichen Pflichten in jeder Hinsicht eingehalten haben”, heißt es. Der Aufsichtsrat habe das Gutachten eingehend geprüft und schließe sich der Einschätzung der Juristen an.Auch Vorstand und Aufsichtsrat seien von der aktuellen Marktbewertung – Bayer ist an der Börse nur noch 55,2 Mrd. Euro wert, weniger, als Monsanto kostete – enttäuscht. Dennoch sei die Monsanto-Übernahme richtig gewesen.