Bayer erringt Etappensieg

US-Gericht: Glyphosat-Prozess könnte neu aufgerollt werden - Aktie erholt sich

Bayer erringt Etappensieg

ab Düsseldorf – Bayer darf sich berechtigte Hoffnung machen, dass der Prozess um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat neu aufgerollt wird. Vor einer Anhörung deutete die zuständige Richterin in San Francisco an, sie beabsichtige, den Strafschadenersatz im Fall Dewayne Johnson, den ein Geschworenengericht im August auf 250 Mill. Dollar festgesetzt hatte, aufzuheben. Doch selbst wenn die Strafzahlung nicht gekippt werde, könne der Prozess neu aufgerollt werden, da die Beweislage für eine derart hohe Strafe ungenügend sei, zitiert Bloomberg die Richterin.Das war Musik in den Ohren der Bayer-Investoren. Gegen den schwachen Markttrend legte der Dax-Wert am Donnerstag in der Spitze um 6,7 % zu. Zum Handelsende stand mit 77,32 Euro ein Kurszuwachs um 3,1 % zu Buche. Damit notiert die Aktie allerdings noch immer mehr als 16 % unter dem Niveau von vor Bekanntwerden des Schadenersatzurteils Mitte August.Den seit Sommer vollzogenen Kurssturz halten Analysten für maßlos überzogen und empfehlen die Aktie schon seit längerem wieder zum Kaufen bzw. Übergewichten. Am Donnerstag erneuerten zahlreiche Häuser ihre positive Einschätzung, wenngleich die Kursziele in einer breiten Spanne zwischen 88,50 Euro und 123 Euro variieren. Nach Einschätzung von Volker Braun vom Bankhaus Lampe wird das Schadenersatzrisiko 5,25 Euro je Aktie kaum überschreiten. Im Aktienkurs sei aber fast der vierfache Betrag eingepreist. Egal wie das Urteil letztlich ausfalle, der Markt habe auf die zunächst festgesetzte Entschädigungssumme zu negativ reagiert, steht für Michael Leuchten von UBS fest.Ein Geschworenengericht in Kalifornien hatte einem an Lymphdrüsenkrebs erkrankten Mann im August Schadenersatz in Höhe von 289 Mill. Dollar zugesprochen. Dieser hatte behauptet, das Monsanto-Herbizid Roundup habe seine Krebserkrankung verursacht. Mit 250 Mill. Dollar entfiel das Gros der Strafsumme auf eine zusätzliche Strafzahlung (Punitive Damages), da es Monsanto versäumt habe, die Verbraucher über die Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters ausreichend aufzuklären, wie die Jury urteilte.Erst im Juni hatte Bayer die milliardenschwere Übernahme des US-Saatgutherstellers abgeschlossen. Alle Rechtsrisiken von Monsanto liegen nun bei den Leverkusenern. Da es sich in dem Fall um das erste Glyphosat-Verfahren handelte, hatte das Urteil Signalwirkung. Per Ende August musste Bayer die Zahl der anhängigen Klagen schon auf 8 700 beziffern. Binnen eines Monats waren weitere 700 Klagen hinzugekommen. Nach Einschätzung von Rechtsexperten könnte die neue Einschätzung des Gerichts dazu führen, dass ein Teil der Kläger wegen der gesunkenen Erfolgsaussichten die Klagen womöglich wieder zurückzieht.Die Streitparteien haben bis heute Zeit, ihre Stellungnahmen abzugeben. Bis wann das Gericht entscheidet, ist offen. Sollte der Fall neu aufgerollt werden, ist wieder ein Geschworenengericht – allerdings in neuer Besetzung – zuständig. So oder so steht es am Ende beiden Parteien offen, in Berufung zu gehen und den Fall in die nächste Instanz zu tragen.Bayer begrüßte die vorläufige Entscheidung der Richterin und wies noch einmal darauf hin, überzeugt zu sein, dass das Urteil im Widerspruch zu den im Prozess vorgelegten Beweisen stehe. Zudem stehe das Jury-Urteil im Widerspruch zu zahlreichen wissenschaftlichen Untersuchungen und Daten.