Bilfinger bittet Ex-Vorstände zur Kasse

Roland Koch und Herbert Bodner im Fokus

Bilfinger bittet Ex-Vorstände zur Kasse

ds/ak Frankfurt/Düsseldorf – Der krisengeschüttelte Industriedienstleister und ehemalige Baukonzern Bilfinger will ehemalige Vorstände wegen angeblicher Pflichtverletzungen zur Kasse bitten. Im Fokus stehen dabei vor allem die ehemaligen Vorstandschefs Roland Koch sowie Herbert Bodner. Der einstige hessische Ministerpräsident Koch, der von 2011 bis 2014 Bilfinger-Chef war, erklärte laut der Nachrichtenagentur dpa-afx über einen Sprecher, er sei sich keinerlei Schuld bewusst. Von Kochs Vorgänger und Nachfolger an der Bilfinger-Spitze, Bodner, lag kein Statement vor.Wie Bilfinger ad hoc mitteilte, hat der Aufsichtsrat als Ergebnis seiner im März 2016 eingeleiteten Untersuchung beschlossen, “gegen alle in den Jahren 2006 bis 2015 amtierenden ehemaligen, aber vor 2015 in den Vorstand eingetretenen Vorstandsmitglieder der Gesellschaft Schadenersatzansprüche geltend zu machen”. Namen nennt Bilfinger nicht explizit, doch laut den einschlägigen Geschäftsberichten amtierten in der fraglichen Zeit außer Koch und Bodner im Bilfinger-Vorstand auch: Hans Helmut Schetter, Jürgen Max Schneider, Joachim Ott, Kenneth Dickson Reid, Klaus Raps, Joachim Müller, Thomas Töpfer, Joachim Enenkel, Jochen Keysberg sowie Pieter Koolen.Den ehemaligen Vorstandsmitgliedern wirft Bilfinger konkret Pflichtverletzungen bei der Implementierung eines ordnungsgemäßen Compliance-Management-Systems vor. “Einzelne ehemalige Vorstandsmitglieder haben darüber hinaus nach Ansicht des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit M & A-Projekten in der Vergangenheit Pflichtverletzungen begangen”, heißt es ad hoc weiter. Nach derzeitiger vorläufiger Berechnung liege der von der Gesellschaft erlittene erstattungsfähige Schaden in einem niedrigen dreistelligen Mill.-Euro-Bereich. Der amtierende Vorstand von Bilfinger unter CEO Tom Blades hat zudem eine Untersuchung in Auftrag gegeben, ob Aufsichtsratsmitglieder ihre Pflichten verletzt haben. Bilfinger werde zunächst die D & O-Versicherer, die die Organ- oder Manager-Haftpflicht abdecken sollen, sowie die betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder außergerichtlich über die Ansprüche informieren und zur Zahlung auffordern, erklärte ein Bilfinger-Sprecher auf Anfrage. Zur Höhe der Deckungssumme der D & O-Versicherung wollte er sich aber nicht äußern. Anhaltspunkte für Pflichtverletzungen der Vorstände Per Utnegaard, Axel Salzmann und Michael Bernhardt habe die Untersuchung, die dem Vernehmen nach von der Kanzlei Linklaters begleitet wurde, nicht ergeben, hieß es. “Wenn Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung vorliegen, muss der Aufsichtsrat in der Regel auch die Ansprüche geltend machen”, sagte Benjamin Leyendecker, Partner bei der Kanzlei Kirkland & Ellis in München. Für die D & O-Versicherung in Deutschland ist es der nächste große Schadenfall. Die Sparte ist nach Zahlen des Branchenverbands hochdefizitär.