Wettbewerbsrecht

Brüssel versucht es im Fall Apple mit Abschreckung

40 Mill. Euro schwer wäre die Strafe nach der routinemäßigen Kalkulation der EU-Kommission gewesen. Dazu addierte die EU-Behörde einen Pauschalbetrag zur Abschreckung – von 1,8 Mrd. Euro.

Brüssel versucht es im Fall Apple mit Abschreckung

Brüssel versucht es im Fall Apple mit Abschreckung

Strafe basiert fast komplett auf Abhalte-Pauschale

fed Frankfurt

Die erstmalige Wettbewerbsstrafe der EU-Kommission gegen den US-Konzern Apple gründet sich zum weit überwiegenden Teil auf einen Pauschalbeitrag, den das EU-Recht nach Angaben von EU-Kommissarin Margrete Vestager zur Abschreckung erlaubt. Die Dänin machte deutlich, dass bei der Berechnung der Buße der Anteil auf Grundlage der „routinemäßigen Kalkulation“ lediglich 40 Mill. Euro ausgemacht habe. Ein Betrag in dieser Höhe hätte aber den Eindruck vermittelt, dass Europas Wettbewerbshüter Apple „nur ein Parkticket“ ausstellen würden. Deshalb habe die EU-Kommission eine Möglichkeit genutzt, die das EU-Recht biete – nämlich einen Pauschalbetrag von 1,8 Mrd. Euro zur Abschreckung zu addieren. Dieser Betrag entspreche im Übrigen 0,5% des weltweiten Jahresumsatzes des US-Konzern, erklärte Vestager, um die Zahlen ins Verhältnis zu setzen. Sie erinnerte daran, dass die EU-Behörde in den 1970ern von dieser Option schon einmal Gebrauch gemacht habe, seinerzeit im Bananenkartell.

Die Entscheidung im Fall Apple kommt nur wenige Tage vor Ablauf einer bedeutenden Frist in Zusammenhang mit dem EU-Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), das weitreichende Anforderungen an Bigtech-Unternehmen stellt. Ab 7. März müssen die so genannten Gatekeeper umfangreiche Regeln einhalten. Von diesem Termin an hat die EU-Kommission volle Durchsetzungsbefugnisse.

Berufung angekündigt

Der Apple-Konzern reagierte auf diese zeitliche Koinzidenz in seiner Stellungnahme in spöttisch-galligem Ton: „Klar ist, dass diese Entscheidung nicht auf dem bestehenden Wettbewerbsrecht beruht. Es ist ein Versuch der EU-Kommission, den Digital Markets Act durchzusetzen, bevor er Gesetz wird“, keilte das Unternehmen gegen den Strafbeschluss. Realität sei, dass die europäischen Verbraucher mehr Auswahl denn je hätten. „Ironischerweise zementiert die heutige Entscheidung im Namen des Wettbewerbs nur die beherrschende Stellung eines erfolgreichen europäischen Unternehmens, das auf dem digitalen Musikmarkt unangefochtener Marktführer ist“, schrieb Apple in seinem Blog mit Bezugnahme auf den schwedischen Konkurrenten Spotify, der nach Apple-Angaben auf dem europäischen Markt über mehr als 50%-Marktanteile verfüge. Zudem kündigte das US-Unternehmen an, die EU-Entscheidung anfechten zu wollen. Apple werde Berufung einlegen.

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