Brüssel attackiert Eon-Innogy-Deal

EU-Kommission nimmt vor allem RWE-Beteiligung ins Visier - Amtshilfe für das Bundeskartellamt

Brüssel attackiert Eon-Innogy-Deal

Im Zentrum der Fusionskontrolle wird bei der milliardenschweren Aufteilung von Innogy vor allem ein bestimmter Aspekt des Deals stehen: Die Kartellwächter prüfen die geplante Beteiligung von RWE am Konkurrenten Eon. Über die Hauptversammlung wäre mit dem Aktienpaket von 17 % ein erheblicher Einfluss verbunden.cru Düsseldorf – Die Kartellwächter in Bonn und Brüssel nehmen bei der geplanten 22 Mrd. Euro schweren Aufteilung von Innogy zwischen Eon und dem Rivalen RWE vor allem die geplante Beteiligung von RWE an Eon ins Visier. Das geht aus dem Fragebogen der EU-Kommission an die Wettbewerber der drei Essener Energiekonzerne hervor, der der Börsen-Zeitung vorliegt.Gleich zu Beginn der Fragenliste, die bis zum 30. Januar 2019 beantwortet werden soll, geht es um die Beteiligung: “RWE wird als ein Element der Transaktionen zwischen RWE und Eon eine Minderheitsbeteiligung in Höhe von 16,67 % an Eon erwerben”, heißt es da. Dies sei Teil der RWE-Gegenleistung für das Netz und den Vertrieb von Innogy, die an Eon verkauft werden.”Während die Europäische Kommission im Rahmen ihrer Zuständigkeit sämtliche Aspekte der Transaktion zwischen RWE und Eon einschließlich der Auswirkungen der Minderheitsbeteiligung in Höhe von 16,67 % in dem Fall M.8871 prüfen kann, wird das deutsche Bundeskartellamt parallel den Erwerb dieser Minderheitsbeteiligung nach deutschem Fusionskontrollrecht prüfen”, erklären die Brüsseler. Die Kommission und das Bundeskartellamt würden bei der Beurteilung der möglichen Auswirkungen eng zusammenarbeiten. Vor diesem Hintergrund bittet die EU-Kommission die befragten Konkurrenten – aus Effizienzgründen und zur Vermeidung einer Doppelabfrage bei den Marktteilnehmern durch Kommission und Bundeskartellamt – um das Einverständnis, dass ihre Antworten weitergereicht werden dürfen. “Dem Bundeskartellamt wäre es gestattet, Ihre Antworten ausschließlich für die Prüfung des Erwerbs der Minderheitsbeteiligung von RWE an Eon zu verwerten”, schreibt Brüssel. Angaben, die als Geschäftsgeheimnisse gekennzeichnet werden, würden vertraulich behandelt. Sperrminorität gegebenDie geplante RWE-Beteiligung an Eon gilt auch deshalb als Knackpunkt, weil sie mit einem Aufsichtsratssitz von RWE bei Eon verbunden sein soll, obwohl es sich offiziell um eine reine Finanzbeteiligung handelt. Darüber hinaus führt das Aktienpaket zu erheblichem Einfluss auf Eon-Hauptversammlungen. Durchschnittlich waren die Aktionäre in den Jahren 2012 bis 2018 zu 38,4 % anwesend. RWE erreicht somit nach der Aufteilung von Innogy mit mehr als 25 % der Stimmen eine Sperrminorität bei Eon und kann somit ein Veto gegen wichtige Entscheidungen einlegen. Wenn die Anwesenheitsquote der Aktionäre noch weiter sänke, käme RWE sogar auf eine Stimmenmehrheit.Auch der Eon-Stromvertriebskonkurrent Lichtblick aus Hamburg attackiert den Deal. Der Ökostromanbieter, der seit Dezember 2018 vollständig zum kommunalen niederländischen Energiekonzern Eneco gehört, fordert die EU-Kommission in einer von der Kanzlei Raue LLP verfassten Stellungnahme auf, den Eon/RWE-Megadeal zu untersagen.Nach der Übernahme von Innogy werde die neue Eon auf zwei Drittel der Fläche Deutschlands zum größten Stromanbieter. In diesen Regionen liege der Marktanteil des Megakonzerns dann bei über 70 % der Kunden. In der Regel kontrolliere die neue Eon hier auch die Stromnetze. Dies gehe aus einer Analyse der Beratungsgesellschaft LBD hervor. Blaupause Vattenfall/NuonDie künftige Eon verfüge inklusive aller strategischen Beteiligungen über mehr als 160 Strommarken und 840 Stromtarife. Der Markteinfluss zeige sich am Beispiel der einschlägigen Online-Marktplätze wie Verivox und Check24. Rund 60 % der Stromwechsler treffen ihre Wahl über diese Marktplätze. Nach Eingabe ihrer Postleitzahl erhalten sie lokale Tarifangebote.Als der Konzern Vattenfall 2009 die niederländische Nuon übernahm, mussten die Schweden auf die rund 200 000 Nuon-Kunden in Berlin und Hamburg verzichten. Denn Vattenfall ist hier Grundversorger und hätte mit den Nuon-Kunden seine Marktmacht in beiden Städten deutlich ausgebaut. So argumentierten sowohl das Bundeskartellamt als auch die EU-Kommission.”Für (Strom-)Nachfrage gibt es nur ein lokales Angebot, folglich ist der lokale Markt der relevante Markt, um zu beurteilen, ob ein Energieversorger eine marktbeherrschende Stellung einnimmt”, meint Lichtblick mit Bezug auf lokale Monopole von Eon und Innogy. Nach deutschem Recht wird ab 40 % Marktanteil eine Marktbeherrschung vermutet.