Bundesnetzagentur verliert vor Gericht gegen Google

Gmail kein elektronischer Kommunikationsdienst

Bundesnetzagentur verliert vor Gericht gegen Google

fed Frankfurt – Der US-Internetkonzern Google hat einen wichtigen Sieg vor dem höchsten europäischen Gericht errungen. Der Europäische Gerichtshof ordnet den von Google betriebenen E-Mail-Dienst Gmail nicht als “elektronischen Kommunikationsdienst” ein – und widerspricht damit der Klassifizierung durch die Bundesnetzagentur. Das hat wiederum weitreichende Konsequenzen. Denn nach dem Urteil aus Luxemburg muss sich Gmail nicht dem deutschen Telekommunikationsgesetz unterwerfen. Somit ist der E-Mail-Dienst beispielsweise nicht gezwungen, Schnittstellen zu gewähren, die Ermittlungsbehörden eine Überwachung ermöglichen.Die europäischen Richter gründen ihr Urteil auf die Bewertung, inwieweit die Dienstleistung von Gmail darin bestehe, Signale über elektronische Kommunikationsnetze zu übertragen. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass der Service dies weder ganz noch überwiegend tue. Google hatte in dem Rechtsstreit stets argumentiert, dass Gmail kein Kommunikationsdienst sei, weil es als reiner Webmail-Dienst auf Internet-Zugangsnetzen operiere, diese aber nicht selbst betreibe. Netzbetreiber sind in der Regel die Telekomunternehmen. Insofern habe das Unternehmen weder rechtlich noch tatsächlich Kontrolle über den Vorgang der Signalübertragung.Die EU-Richter ließen sich schließlich nicht einmal von dem Argument der Netzagentur beeindrucken, dass Google auch eigene elektronische Kommunikationsnetze in Deutschland betreibe. Daraus dürfe man nicht ableiten, dass sämtliche Dienste, die Google im Internet betreibe, automatisch ebenfalls als Kommunikationsdienste zu bewerten seien.Für die Bundesnetzagentur bedeutet das Urteil eine Schlappe. Behördenchef Jochen Homann hatte jüngst in einem Interview erklärt, dass es nicht um Gmail, sondern grundsätzlicher um die Regulierung von Webdiensten gehe. Die Abgrenzung zu traditionellen Telekommunikationsdiensten verschwimme zunehmend, sagte Homann der “Financial Times”. Ausdrücklich verwies er in diesem Zusammenhang auf den Chat-Dienst Whatsapp.