Buwog senkt Schwelle für Übernahme
wb Frankfurt – Die Aktionäre der in Frankfurt notierten österreichischen Buwog haben auf einer außerordentlichen Hauptversammlung zugestimmt, die Übernahmeschwelle zu senken. Mit 86,05 % der stimmberechtigten Präsenz beschlossen die Aktionäre, dass Investoren künftig bereits ab dem Kauf von 20 % der Aktien ein Übernahmeangebot an die restlichen Anteilseigner vorlegen müssen. Bislang war dies beim Erwerb von 30 % erforderlich (vgl. BZ vom 19. Mai).Im April 2015 hatte der Großaktionär Immofinanz mitten in der Abwehr einer Offerte der rivalisierenden CA Immo ebenfalls die Schwelle gesenkt. Mit dem Abweichen von der gesetzlichen Norm “können die Rechte bestehender Aktionäre deutlich besser als bisher gesichert werden”, meint Buwog-Chef Daniel Riedl. Ziel sei es nicht, potenzielle Übernahmen zu erschweren. “Vielmehr wollen wir sicherstellen, dass Investoren nicht die De-facto-Kontrolle über das Unternehmen übernehmen können, ohne unseren Aktionären ein Übernahmeangebot machen zu müssen, das ihnen den Verkauf ihrer Aktien zu attraktiven Konditionen ermöglicht.” Stavros Efremidis, Vorstand der WCM in Frankfurt, wurde neu in den Aufsichtsrat der Buwog gewählt.