David gegen Goliath in Neuauflage

EU-Kartellwächter gehen Beschwerde von Spotify gegen Apple nach - Formales Verfahren gegen US-Konzern

David gegen Goliath in Neuauflage

Die EU-Kommission geht erneut ins Gefecht mit der Plattform-Ökonomie. Gegen Apple läuft ein Kartellverfahren, weil Spotify dem US-Technologiekonzern eine missbräuchliche Gebührenpraxis im App Store vorwirft. Sie soll für Wettbewerber des Apple-eigenen Musik-Streaming-Dienstes nachteilig sein.hei Frankfurt – Nach Beschwerden von Spotify gegen die Gebührenpraxis von Apple gegenüber dem weltweit führenden Musik-Streaming-Dienst und weiteren Anbietern im App Store hat die EU-Kommission ein formales Verfahren gegen den US-Technologiekonzern in die Wege geleitet, wie die “Financial Times” berichtet. Damit nimmt sich das Team um Kommissarin Margrethe Vestager nicht nur erneut einen Disput zwischen kleineren Wettbewerbern und einem US-Technologiegiganten vor, sondern rückt auch – wieder einmal – die Auswirkungen einer oligopolistisch strukturierten Plattform-Ökonomie auf eine ganze Branche ins Rampenlicht.Spotify bemängelt, dass Apple für die Zahlungsabwicklung der im App Store gelisteten subskriptionsbasierten Musik-Streaming-Dienste eine 30-prozentige Gebühr nimmt. Andere prominente Apps wie die vom Fahrdienstvermittler Uber seien von dieser Praxis nicht betroffen. Apple begünstige auf diese Weise eklatant den eigenen Musik-Streaming-Service Apple Music, der im vergangenen Jahr global an zweiter Stelle lag, im Marktanteil nach Abonnenten damit allerdings nur rund halb so groß war wie Spotify. Prime Music, die Nummer 3 der Branche, ist Apple mit 12 % Marktanteil auf den Fersen. Indes ist die Amazon-App nicht auf den Marktplatz von Apple vergleichbar angewiesen wie Spotify und die kleineren Wettbewerber, die ihre Reichweite fast komplett auf App Store und Play Store (Google) stützen müssen. GegenangriffWeder Apple noch Spotify haben sich bisher zu dem aktuellen EU-Verfahren geäußert, allerdings hat der iPhone-Hersteller bereits seinen Standpunkt klargemacht, indem er seinerseits Spotify angreift. Apple ließ wissen, dass das erfolgreiche schwedische Start-up das “Ökosystem des App Store einschließlich substanzieller Umsätze” nutzen wolle, ohne einen “Beitrag zu diesem Marktplatz zu leisten”. Abgesehen davon spielt der Plattformbetreiber die finanzielle Relevanz der Gebühren herunter: Das Gros aller Downloads der Spotify-App betreffe die kostenlose, werbeunterstützte Version, nur ein Bruchteil falle unter das Gebührenmodell. Dagegen betont Spotify, die Gebührenpraxis von Apple sei auf Dauer “unhaltbar”. Auch der EU-Kommission geht es ums Prinzip. Dies hat sie auch in den drei Mammutverfahren gegen Google gezeigt, bei denen sie dem Internetriesen unter anderem Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung beim Smartphone-Betriebssystem Android, bei Preisvergleichen im Internet und bei Suchmaschinenwerbung vorwarf. In allen drei Fällen haben die Kartellwächter die Google-Mutter Alphabet zu Strafzahlungen von zusammen 8 Mrd. Euro verdonnert – eine absolute Rekordsumme, hinter der frühere Fälle wie die von Microsoft oder Intel, die rund 2 Mrd. bzw. rund 1 Mrd. Euro berappen mussten, verblassen. Grundsätzlich kann die EU-Kommission Geldbußen bis zu einer Höhe von 10 % vom Konzernumsatz verhängen.Indes haben sich vor allem die jüngsten Verfahren gegen die US-Technologiegiganten auch in Umfang und Dauer als rekordträchtig erwiesen. So dauerte allein das Android-Verfahren sieben Jahre, x Terabyte an Datenmaterial mussten ausgewertet werden. Auch im Falle der Untersuchungen gegen Apple, die Spotify u. a. betreffen, hat die Kommission keine Deadline gesetzt. Die lange Verfahrensdauer birgt indes die Gefahr, dass am Markt Tatsachen geschaffen werden, die von einem Wettbewerbsurteil nicht mehr korrigiert werden können.