DATENSCHUTZ-URTEIL - ZUR PERSON

Der Kläger

lz - David gegen Goliath. Der Vergleich drängt sich förmlich auf, auch wenn der 28-jährige Österreicher Max Schrems, der gegen Facebook geklagt hat, dies nicht gern hört ("zu viel Drama"). Aber er war es, der den Internetgiganten in die Knie...

Der Kläger

lz – David gegen Goliath. Der Vergleich drängt sich förmlich auf, auch wenn der 28-jährige Österreicher Max Schrems, der gegen Facebook geklagt hat, dies nicht gern hört (“zu viel Drama”). Aber er war es, der den Internetgiganten in die Knie gezwungen hat. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (siehe nebenstehender Bericht) wird die Übermittlung persönlicher Daten europäischer Internet-Nutzer in die USA nun schwieriger. Die irischen Behörden müssen Schrems Datenschutzbeschwerde gegen Facebook endlich nachgehen, was noch Folgewirkungen für den Konzern haben könnte.Ausgelöst wurde das Verfahren durch Schrems’ Streit mit Facebook. Der Österreicher hatte das weltgrößte Online-Netzwerk verklagt, weil seiner Ansicht nach seine Daten in den USA nicht vor staatlicher Überwachung geschützt sind. Zur Begründung verwies er auf die NSA-Enthüllungen. Doch die irischen Datenschützer wollten sich mit Verweis auf das “Safe-Harbor-Abkommen” nicht darum kümmern. Danach herrscht nämlich ein angemessenes Datenschutzniveau in den USA. Schrems klagte gegen diese Untätigkeit, das Gericht wollte aber zunächst vor dem EuGH die Rechtmäßigkeit des “Safe-Harbor-Abkommens” prüfen lassen, was jetzt geschehen ist. Nach dem Urteil muss die irische Datenschutzbehörde jetzt entscheiden, ob die Übermittlung der Daten europäischer Nutzer an Facebook ausgesetzt wird, weil die USA kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten bieten.Schrems sieht sich bestätigt. “Es war bisher so, dass die US-Unternehmen gesagt haben: Die Europäer sind ja ganz süß mit ihren Grundrechten, aber es passiert ja sowieso nichts.” Doch nun zeige sich, dass Europa die Grundrechte nicht nur vor sich hertrage, sondern ernst nehme. Nun sei klargestellt, dass die US-Wirtschaft nicht einfach die Spionagetätigkeit ihrer Regierung unterstützen und dabei europäische Grundrechte verletzen dürfe.Whistleblower Edward Snowden, der mit seinen Geheimdienstentüllungen die Debatte erst in Gang gebracht hatte, gratulierte Schrems auf Twitter mit den Worten: “Du hast die Welt besser gemacht.”