Diesel-Klage gegen VW soll vor BGH
ste Hamburg – Im Dieselabgasskandal von Volkswagen rückt ein Verfahren am Bundesgerichtshof (BGH) näher. Das Oberlandesgericht Braunschweig wies am Dienstag die Schadenersatzforderung eines VW-Kunden zurück, ließ aber eine Revision zu. Weil Vertreter des Rechtsdienstleisters Myright den Schritt vor das oberste Gericht in Karlsruhe ankündigten, könnte der Fall zum ersten Diesel-Verfahren gegen VW werden, das vom BGH verhandelt wird. Myright vertritt Ansprüche von knapp 45 000 Diesel-Besitzern.Vom BGH will Myright grundsätzliche Rechtsfragen klären lassen. Der Dienstleister erhofft sich Argumente für andere Fälle. Da es Myright zufolge in der Klage gegen VW auch um den Verstoß gegen europäische Zulassungs- und Umweltvorschriften geht, kann der BGH nach Ansicht von dessen Anwälten den Fall nicht mehr abweisen, ohne den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anzurufen. Die Schadenersatzpflicht könne potenziell alle in der EU verkauften manipulierten Diesel betreffen. VW erklärte, es sei völlig offen, ob der BGH den Fall dem EuGH vorlege. Voraussetzung dafür sei, dass Europarecht für die Entscheidung erheblich sei und der BGH Probleme bei dessen Auslegung habe.