Doc Morris scheitert mit Schadenersatzklage
swa Frankfurt – Das Landgericht Düsseldorf hat die Schadenersatzklage der niederländischen Versandapotheke Doc Morris gegen die Apothekerkammer Nordrhein abgewiesen. Nach Einschätzung des Gerichts hat die Apothekerkammer Doc Morris in den Jahren zwischen 2012 und 2015 zu Recht verboten, rezeptpflichtige Medikamente deutschen Kunden mit Vergünstigungen anzubieten (Aktenzeichen 15 O 436/16).Die Versandapotheke, eine Tochter der Schweizer Zur-Rose-Gruppe, soll mit Gutscheinen, Kostenerstattungen oder Prämien um Kunden geworben haben. Dies hatte die Apothekerkammer mehrfach über einstweilige Verfügungen untersagt, weil es aus ihrer Sicht gegen die für Arzneimittel geltende Preisbindung verstoße.Doc Morris wollte die entgangenen Einnahmen erstattet bekommen und hatte vor Gericht Schadenersatz von knapp 15 Mill. Euro geltend gemacht. Der Online-Händler bezog sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2016, das die Preisbindung für Online-Apotheken mit grenzüberschreitendem Geschäft gekippt hatte. Nach diesem Urteil habe festgestanden, dass die Werbemaßnahmen zulässig gewesen seien, so die Argumentation.Das Landgericht Düsseldorf hat diese Sichtweise nicht geteilt. Das EuGH-Urteil spiele für den vorliegenden Sachverhalt keine entscheidende Rolle, stellte die Vorsitzende Richterin fest. Sie bezog sich stattdessen unter anderem auf das Heilmittelwerbegesetz, demzufolge “Zugaben” – etwa Gutscheine – als Kaufanreiz für Heilmittel verboten seien. Diese Regelungen verfolgten einen anderen Zweck als die Preisbindung im Arzneimittelrecht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Doc Morris, die im niederländischen Heerlen an der deutschen Grenze ansässig ist, kann Berufung beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. ApothekenreformIm Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil steht auch eine deutsche Gesetzesänderung, welche die Bundesregierung gestern auf den Weg gebracht hat. Damit sollen stationäre Apotheken gestärkt und besser vor der Online-Konkurrenz geschützt werden. Danach dürfen Versandapotheken aus dem Ausland bei verschreibungspflichtigen Medikamenten für gesetzlich Versicherte keine Rabatte mehr anbieten, sondern müssen sich an feste Preise halten. Die stationären Apotheken sollen für Nacht- und Notdienste zudem künftig mehr Geld bekommen.”Die Apotheke vor Ort ist für viele Menschen ein Stück Heimat und eine wichtige Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten”, wird Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) zitiert. Das Unternehmen Zur Rose ist von den Neuregelungen erheblich betroffen, gilt doch Deutschland für die Versandapotheke als wichtigster Absatzmarkt.