DSGVO

Entwarnung bei Datenschutzverstößen

Der EuGH schafft in einem lange erwarteten Urteil Klarheit über Schadenersatzansprüche bei Verletzungen des Datenschutzes.

Entwarnung bei Datenschutzverstößen

Entwarnung bei Datenschutzverstößen

EuGH schränkt Anspruch auf Schadenersatz ein

swa Frankfurt

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Thema Datenschutz grenzt die Risiken für Unternehmen ein. Die lange erwartete Entscheidung schafft Klarheit in der Frage, in welchen Fällen Unternehmen mit folgenschweren Schadenersatzforderungen rechnen müssen, wenn sie gegen die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen.

Der EuGH hat in einer Entscheidung vom Donnerstag festgelegt, dass ein in der DSGVO vorgesehener Schadenersatzanspruch “eindeutig” an drei kumulative Voraussetzungen geknüpft ist, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Nachgewiesen werde müsse ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden daraus sowie ein kausaler Zusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß. “Demnach eröffnet nicht jeder Verstoß gegen die DSGVO für sich genommen den Schadenersatzanspruch”, resümiert der EuGH. Das Gericht zieht aber keine Bagatellgrenze ein: Der Anspruch auf Schadenersatz hänge nicht davon ab, “dass der entstandene immaterielle Schaden eine gewisse Erheblichkeit erreicht”, stellt der EuGH klar.

Juristen begrüßen das Urteil. “Fast fünf Jahre nach Inkrafttreten der DSGVO hat der EuGH heute endlich einige bis dahin höchst umstrittene Rechtsfragen geklärt”, sagt Pascal Schumacher, Anwalt in der Kanzlei Noerr. Soweit der EuGH auf das Erfordernis einer Bagatellgrenze verzichte, habe er eine Gelegenheit verpasst, “der bisherigen, teilweise ausufernden Rechtsprechung einen Riegel vorzuschieben”, ergänzt Schumacher. Jens Schefzig, Datenschutzexperte der Kanzlei Osborne Clarke, hält das Urteil für eine “echte Leitentscheidung”. Sie sei relevant für “wohl Hunderte Verfahren” vor deutschen Gerichten. Unternehmen könnten Risiken nun deutlich genauer antizipieren.

Ähnlich sieht es Jürgen Hartung, Datenschutzexperte der Kanzlei Oppenhoff. Mit dem EuGH-Urteil werde “einer Klageflut auch bei kleinsten Verstößen” vorgebeugt. Dass der EuGH keine Bagatellgrenze gezogen hat, ist aus Sicht des Anwalts zu verkraften, weil ein konkreter, kausaler Schaden dargelegt werden müsse. Der Jurist hält das Thema für besonders brisant, weil Verbraucher demnächst über die neue Verbandsklage ihre Ansprüche “unkompliziert und risikolos geltend machen können“.