EU startet weiteres Verfahren gegen Google

Brüsseler Wettbewerbshüter nehmen Internetkonzern nun auch wegen Suchmaschinenwerbung ins Visier - Milliardenstrafe droht

EU startet weiteres Verfahren gegen Google

Die EU-Kommission weitet ihre Wettbewerbsverfahren gegen den Internetriesen Google ein weiteres Mal aus. Nachdem im April bereits die Marktmacht des Betriebssystems Android zum Thema wurde, knöpft sich Brüssel nun die beherrschende Stellung des Konzerns bei Suchmaschinenwerbung vor. Sollte sich das vorläufige Ergebnis der Untersuchung bestätigen, droht eine milliardenschwere Geldbuße.ahe Brüssel – Der US-Internetkonzern Google hat in Brüssel ein drittes Verfahren wegen des Verdachts der Wettbewerbsbehinderung und des Missbrauchs von Marktmacht am Hals. Die EU-Kommission weitete ihre bisherigen Vorwürfe nun auch auf das Geschäft rund um die Suchmaschinenwerbung aus. Hier hat Google nach Erkenntnissen der EU in Europa einen Marktanteil von 80 %, hat diesen aber dazu genutzt, auf Webseiten von Dritten die Platzierung von Werbung von Konkurrenten zu behindern. In einer Beschwerde, die dem Konzern nun offiziell zugestellt wurde, hieß es, vorhandene und potenzielle Wettbewerber, darunter andere Suchdienste und Online-Werbeplattformen, seien daran gehindert worden, in diesem kommerziell bedeutsamen Bereich Fuß zu fassen und zu wachsen.”Dies schränkt die Auswahl für die Verbraucher ein und verhindert Innovation”, kritisierte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager in Brüssel. Google habe zwar viele innovative Produkte entwickelt, die das Leben der Menschen verändert haben. Dies gebe dem Konzern aber nicht das Recht, anderen Unternehmen Wettbewerbs- und Innovationsmöglichkeiten zu nehmen.Konkret hat Vestagers Behörde nun die Google-Plattform Adsense genauer ins Visier genommen, über die der Konzern Suchmaschinenwerbung auch auf Internetseiten Dritter platziert. Dies sind zum Beispiel Webseiten von Online-Händlern, Telekommunikationsbetreibern oder Zeitungen, die ebenfalls Suchmöglichkeiten bieten. Wenn Nutzer die mit den Suchergebnissen ebenfalls stets angezeigte Werbung anklicken, erhält sowohl Google als auch der Webseitenbetreiber eine Provision. In diesem Geschäft soll Google seine Vormachtstellung vor allem mit entsprechenden Verträgen mit großen Partnern ausgenutzt und nach Ansicht von Vestager den Wettbewerb behindert haben.Die entsprechende Beschwerde der EU-Kommission wurde nun sowohl Google als auch dem neuen Dachkonzern Alphabet zugeleitet. Die Unternehmen haben zehn Wochen Zeit, hierzu Stellung zu nehmen. Zu möglichen Strafen äußerte sich Wettbewerbskommissarin Vestager nicht. Sie verwies darauf, dass der Konzern bereits begonnen habe, in einzelnen Punkten sein Verhalten zu ändern, was nun genau beobachtet werde. Grundsätzlich hat Brüssel aber die Möglichkeit, bei Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht Geldbußen von bis zu 10 % des gesamten Jahresumsatzes eines Konzerns zu verhängen. Bei Google könnten das also mehr als 7 Mrd. Dollar sein.Google wies die Vorwürfe erneut zurück. “Wir gehen davon aus, dass unsere Innovationen und Produktverbesserungen die Auswahl für europäische Verbraucher erhöhen und den Wettbewerb verbessert haben”, sagte ein Konzernsprecher und kündigte eine detaillierte Reaktion nach einer genaueren Prüfung der Vorwürfe an.Die EU-Kommission ermittelt bereits seit 2010 gegen Google. In dem ersten Verfahren, das ebenfalls noch gar nicht abgeschlossen ist, geht es um die systematische Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes in der Google-Suchmaschine. Hier hat die Brüsseler Behörde nun weitere Beweise vorgelegt, die ihre bisherige Marktmissbrauchskritik bestätigen. Seit April läuft zudem ein Verfahren wegen möglichen Marktmissbrauchs rund um das Betriebssystem Android. Zu viele Webseiten seien von Google abhängig, warnte die Lobbyorganisation ICOMP, die sich unter anderem für mehr Wettbewerb im Online-Geschäft einsetzt. Die EU-Ermittlungen würden hoffentlich zu einer Begrenzung der Marktmacht oder zumindest zu fairerem Umgang mit ihr führen.