Fluggastrechte in der EU
Fluggastrechte in der EU
Passagiere, deren Flug mindestens drei Stunden verspätet ist, haben aktuell Anspruch auf eine Entschädigung. Bei so genannten Kurzstreckenflügen (bis 1500 Kilometer) sind 250 Euro fällig, bei Mittelstreckenflügen (bis 3500 Kilometer) 400 Euro. Bei langen Strecken können es sogar 600 Euro sein.
Seit Jahren wird um eine Revision der Vorgaben gerungen. Das EU-Parlament hat seine Position schon lange festgelegt, der Rat als Gremium der nationalen Regierungen jetzt. Geht es nach dem Rat, löst erst eine Verspätung von vier Stunden eine Entschädigung aus. Die soll 300 Euro betragen.
Das EU-Parlament muss diesem Vorschlag erst noch zustimmen. Aktuell gibt es Widerstände.