Fristverlängerung für Anleger von Prokon wegen Poststreik

Insolvenzverwalter passt Wandlungsquote an

Fristverlängerung für Anleger von Prokon wegen Poststreik

ste Hamburg – Der Poststreik wirkt sich auf das Prokon-Insolvenzverfahren aus. Der Insolvenzverwalter verlängerte die am Freitag abgelaufene Frist, bis zu der sich Gläubiger des insolventen Windparkunternehmens aus Itzehoe bereiterklären sollten, die Gesellschaft als Genossenschaft weiterzuführen. Die wandlungsberechtigten Genussrechtsinhaber dürfen nun Zustimmungserklärungen per Post bis Mittwoch einreichen oder am Donnerstag vor Beginn der Gläubigerversammlung in der Hamburger Messe abgeben. Damit bleibt bis zur Gläubigerversammlung offen, ob der Genossenschaftsplan oder der als Alternative vorlegte Investoren-Insolvenzplan mit einer Übernahme von Prokon durch den Karlsruher Energiekonzern EnBW zum Tragen kommt.Wie der Insolvenzverwalter bekannt gab, gingen bis zum Wochenende rund 36 000 Zustimmungserklärungen für eine Beteiligung an der geplanten Genossenschaft ein, die intensiv geprüft würden. Es würden aber täglich noch Anrufe von Genussrechtsinhabern registriert mit der Mitteilung, die notwendigen Formulare wegen des Poststreiks nicht erhalten zu haben, oder mit der Anfrage, ob ihre Zustimmungserklärungen eingetroffen seien.Rund 75 000 Anleger hatten Genussrechtskapital von rund 1,4 Mrd. Euro in Prokon investiert, ehe im Januar 2014 ein vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Im Schnitt hatten sie sich mit jeweils rund 20 000 Euro und der Aussicht auf hohe Zinseinkünfte bei Prokon engagiert. Nach Angaben des Insolvenzverwalters müsste sich etwa die Hälfte der Anleger an der Genossenschaft beteiligen, damit diese über ausreichend Eigenkapital verfügt.Beide Insolvenzpläne hält der Insolvenzverwalter mit Blick auf Sanierung und Fortbestand von Prokon für tragfähig. Das Investorenmodell sieht eine Übernahme durch EnBW für 550 Mill. Euro in bar vor. Damit könnten die Prokon-Gläubiger mit einer Rückzahlung von 52,2 % ihrer Forderungen rechnen. Beim Genossenschafts-Insolvenzplan galt bislang eine Quote von 58,9 %. Der Insolvenzverwalter korrigierte diesen Wert am Freitag jedoch wegen einer Wertkorrektur auf die finnische Projektentwicklungspipeline von Prokon um 1,1 Prozentpunkte. Begründet wurde die Anpassung mit veränderten regulatorischen Rahmenbedingungen. Die Wertberichtigung verdeutliche, dass Investoren im Genossenschaftsmodell auch an Risiken der Unternehmensentwicklung beteiligt seien, betonte EnBW.