Für VW-Kunden beginnt das große Rechnen

Abwertung von Flottenfahrzeugen droht - Autovermieter mit Rücknahmegarantien aus dem Schneider

Für VW-Kunden beginnt das große Rechnen

Von Sabine Wadewitz, FrankfurtAuch wenn das Ausmaß des Abgasskandals bei Volkswagen noch schwer zu greifen ist, für die Kunden des Wolfsburger Automobilkonzerns hat das große Rechnen begonnen. Konzerne mit umfangreichen Fahrzeugflotten aus dem Hause VW in Eigenbesitz und Fahrzeugvermieter sowie Leasinggeber müssen sich fragen, wie viel die Autos nun in ihren Bilanzen noch wert sind.Für die Restbuchwerte und mögliche Ersatzansprüche ist entscheidend, durch welche technischen Maßnahmen VW eine Einhaltung der Vorgaben der Abgasverordnung sicherstellen will und ob hierdurch andere Leistungsmerkmale der Fahrzeuge beeinträchtigt werden, wie etwa Drehmoment, KW-Leistung oder Treibstoffverbrauch, erläutern die Anwälte Marc Alexander Häger und Sarah Scharf von der Kanzlei Oppenhoff & Partner. “Entsprechen die Fahrzeuge nach der Nachbesserung nicht mehr oder immer noch nicht den angegebenen Spezifikationen, kann wegen eines nicht behebbaren Sachmangels Minderung und/oder Schadenersatz verlangt werden”, meinen die Juristen.Aus Sicht der Anwälte dürften sich nicht nur Verbraucher, sondern insbesondere Flottenmanager großer Unternehmen, Vermietungsfirmen und andere Nutzer von VW-Motoren die Frage nach Schadenersatzansprüchen und/oder Minderungsrechten stellen. Schließlich seien Modelle aus Wolfsburg oder Ingolstadt die beliebtesten Firmenwagen in Deutschland. “Die finanziellen Folgen für VW wären erheblich”, so das Resümee.Mit den Wertminderungen der Gebrauchtfahrzeuge stellt sich für die Flottenmanager und Leasingfirmen auch die Frage, ob sie ihren Fuhrpark bilanziell abwerten müssen. Der Vorstandschef der Deutschen Post, Frank Appel, erläuterte in einem Interview der Süddeutschen Zeitung, dass von 90 000 firmeneigenen Fahrzeugen weltweit rund 20 000 von Volkswagen kommen, fast alle sind Dieselmodelle. In dem jüngsten Zwischenbericht des Logistikkonzerns spielte die bilanzielle Behandlung keine Rolle. Risiken abgesichertViele Vermieter von Autoflotten dürften sich abgesichert haben. So weist Deutschlands größter Autovermieter Sixt, der seine Leasingtochter im Sommer an die Börse brachte, in seinem Risikobericht 2014 darauf hin, dass Restwertrisiken durch Rückkaufvereinbarungen reduziert würden. So werden für die Vermiet- und Leasingfahrzeuge die Rücknahmekonditionen mit Autoherstellern und -händlern bereits bei der Anschaffung der Fahrzeuge vereinbart. Damit mache sich Sixt in hohem Maß unabhängig von der Situation des Gebrauchtwagenmarktes. So hatte der Konzern nach eigenen Angaben 94 % aller im Geschäftsjahr 2014 eingesteuerten Vermietfahrzeuge mittels Rücknahmevereinbarungen abgedeckt und 58 % der zum Jahresende im Bestand befindlichen Leasingfahrzeuge. Das Risiko der Wertminderung ist damit auf die Vertragspartner, Händler oder Hersteller abgewälzt.Nicht aus dem Schneider wären Firmen, die Dienstwagenflotten im Eigentum haben und sich nicht mit Rücknahmegarantien ausgerüstet haben. Sie müssten bei sinkenden Gebrauchtwagenpreisen ihren Kfz-Bestand abwerten, wobei aus Sicht von Wirtschaftsprüfern die Nachbesserungsforderungen gegenüber VW nicht aktivierbar wären, also nicht kompensatorisch berücksichtigt werden könnten.