Gericht lehnt Musterklage gegen Porsche SE ab

Fälle werden Verfahren in Braunschweig zugeordnet

Gericht lehnt Musterklage gegen Porsche SE ab

igo Stuttgart – Das Oberlandesgericht Stuttgart hat ein zweites Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die VW-Hauptaktionärin Porsche SE nach Schadenersatzklagen von Aktionären im Zusammenhang mit dem Abgasbetrug abgelehnt. Die Klagen müssten dem laufenden Verfahren in Braunschweig zugeordnet werden. Dort wird seit September geprüft, ob Volkswagen Anleger zu spät über den Betrug und seine finanziellen Folgen informiert hat.Grundsätzlich gehe es in beiden Fällen um dieselben Fragen, so das Gericht. Etwa, inwieweit die SE neben VW ad-hoc-pflichtig gewesen sei. Das OLG Braunschweig hatte bereits 2018 entschieden, dass auch Klagen gegen die SE von den Feststellungszielen des Gerichts abhingen und dieselben Fragen daher nicht in einem zweiten Musterverfahren geklärt werden dürften. Dem schloss sich Stuttgart nun an.Ein Musterverfahren in Stuttgart gegen die SE komme nur in Betracht, wenn es nach dem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens in Braunschweig zusätzliche offene Fragen gebe. Etwa zur Zurechnung von Kenntnissen und Versäumnissen des damaligen VW-Chefs Martin Winterkorn, der parallel Vorstandschef der SE war. Der Senat hat gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zugelassen.