Gericht überlässt Hambacher Wald dem RWE-Konzern

Börsen-Zeitung, 13.3.2019 cru Düsseldorf - Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter Holger...

Gericht überlässt Hambacher Wald dem RWE-Konzern

cru Düsseldorf – Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Garantie für den Erhalt des Hambacher Forsts abgelehnt. Es gebe keine rechtliche Verpflichtung, den Braunkohletagebau zu stoppen, sagte der Vorsitzende Richter Holger Maurer am Dienstag. Auch im Pariser Klimaabkommen würden nur Ziele vorgegeben, es stehe dort aber nicht, mit welchen Mitteln die Erderwärmung gestoppt werden solle. RWE begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zum umstrittenen Tagebau Hambach, an dessen Rand der Hambacher Wald liegt. Das Gericht habe die Klage der Umweltorganisation BUND abgewiesen, teilt der Essener Energiekonzern mit. Der Hambacher Forst sei kein potenzielles Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie.Damit habe das Gericht seine Entscheidungen zum 3. Rahmenbetriebsplan und seine Eilentscheidung zum Hauptbetriebsplan vom Juli 2018 nach erneuter Rechtsprüfung bestätigt. Demnach habe die Bezirksregierung Arnsberg den Hauptbetriebsplan 2018 bis 2020 für den Tagebau Hambach rechtmäßig zugelassen, einschließlich der Rodung des Hambacher Forsts. Dem Land NRW hatte RWE allerdings den einstweiligen Verzicht auf die Rodung des Hambacher Waldes zugesagt.