Gestärkt vor dem großen Showdown

Auch vor Gericht setzt der T-Mobile-US-Deal Maßstäbe

Gestärkt vor dem großen Showdown

Von Heidi Rohde, FrankfurtDie jüngste Charmeoffensive von T-Mobile US, mit der das Unternehmen hofft, in letzter Minute noch die Gegner des geplanten Zusammenschlusses mit Sprint zu entwaffnen (vgl. BZ vom 9. November), zeigt Wirkung. Die Tatsache, dass der Generalstaatsanwalt des republikanisch geführten Texas seine Klage zurückzieht, zusammen mit Nevada, dürfen die Deal-Partner als Etappensieg verbuchen. Dennoch rückt der große Showdown vor Gericht unausweichlich näher. Zwar hatten zuvor bereits Colorado und Mississippi ihre Klage fallen gelassen, doch die Widerstände gegen den Zusammenschluss sind noch immer groß. Unter den verbliebenen Klägern sind gewichtige Staaten wie vor allem Kalifornien und New York. Deren Generalstaatsanwälte werden am 9. Dezember beim Bundesgericht in New York ihre Argumente in der ersten Anhörung vortragen. Ob es dabei bleibt oder weitere folgen ist ebenso offen wie der Termin, an dem das Gericht entscheidet. Eine Frist für das Verfahren gibt es jedenfalls nicht.Dem Vernehmen nach hat das Gericht allerdings eine “gewisse Dringlichkeit” der Angelegenheit anerkannt, da der angestrebte Merger von Sprint und T-Mobile US vor nunmehr schon mehr als 18 Monaten verkündet wurde und sich die behördlichen Prüfungen hingezogen haben. Erst vor wenigen Tagen hat nach dem Justizministerium (DoJ) auch die Telekommunikationsbehörde FCC grünes Licht für den Zusammenschluss gegeben. Diese offenbarte dabei einen heftigen internen Streit, denn die demokratischen Kommissionsmitglieder lehnen die Transaktion ab und gaben ihr Votum zu Protokoll. Behördenchef Ajit Pai hatte sich bereits im späten Frühjahr mit positiven Signalen vorgewagt, jedoch dann größte Mühe gehabt, wenigstens ein Mehrheitsvotum der anderen Kommissionsmitglieder zustande zu bringen.Das Justizministerium billigte die Fusion indessen unter Auflagen. Die Unternehmen müssen Geschäftsteile verkaufen, unter anderem die Prepaid-Aktivitäten von Sprint. Davon abgesehen haben sich die Behörden allerdings mit “Zusagen” der Mobilfunkanbieter zum Ausbau von 5G sowie zu den Endkundenpreisen zufriedengegeben. Den klagenden Bundesstaaten gehen diese Auflagen nicht weit genug. Sie fürchten, dass am Ende rund 30 000 Arbeitsplätze verloren gehen und die Preise im Mobilfunk – nach einer Schamfrist – dennoch deutlich steigen.Aus Sicht des früheren DoJ-Beamten wird die Beurteilung dieser Transaktion für die künftige Merger-Analyse von Seiten der Wettbewerbsbehörden von sehr großer Bedeutung sein. Denn der Staat würde hier eine sehr weit fortgeschrittene Konzentration in einer Schlüsselbranche zulassen. Es entstünde ein landesweites Oligopol von drei Telekomnetzbetreibern, die kaum Wettbewerbsdruck fühlen müssten. Daher dürfte sich das Gericht die Entscheidung nicht leicht machen.