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GmbH & Co. KG praxisorientiert erklärt

Von Manuel Nodoushani *) Börsen-Zeitung, 26.8.2015 GmbH & Co. KG, Jochem Reichert, C.H. Beck, 7. Auflage, München 2015, ISBN 978-3-406-65155-7, 1 742 Seiten, 189,00 Euro Die Rechtsform der Publikums-KG hat sich bei geschlossenen Fonds als...

GmbH & Co. KG praxisorientiert erklärt

Von Manuel Nodoushani *)GmbH & Co. KG, Jochem Reichert, C.H. Beck, 7. Auflage, München 2015, ISBN 978-3-406-65155-7, 1 742 Seiten, 189,00 EuroDie Rechtsform der Publikums-KG hat sich bei geschlossenen Fonds als Kapitalsammelstelle etabliert. Abgesehen von steuerlichen Vorteilen ist es günstig, dass sich der Gesellschaftsvertrag einer Publikums-KG vergleichsweise flexibel ausgestalten lässt. Der aktienrechtliche Grundsatz der Satzungsstrenge gilt nicht. Das Management kann trotzdem weitgehend autonom agieren. Typischerweise besteht dieses aus den Initiatoren des von der Publikums-KG verfolgten Projekts. Der Eintritt in die Gesellschaft wird Anlegern im Hinblick auf die Kapitalsammlung leicht gemacht, aber ihre Mitwirkungsrechte sind weitgehend ausgeschaltet. Bei den Anlegern handelt es sich um klassische Kommanditisten, die, wenn das Treuhandmodell zur Anwendung kommt, ihre Rechte über Treuhandkommanditisten ausüben. Obwohl die Publikums-KG damit vom Leitbild der Personengesellschaft abweicht und eher einer Kapitalgesellschaft entspricht, liegt kein Institutionenmissbrauch vor.Zu Missbrauch kommt es in der Praxis trotzdem. Publikums-KGs sorgen immer wieder für negative Schlagzeilen – Anleger am grauen Kapitalmarkt können ein Lied davon singen. Gegen schädliche Entwicklungen richten sich das Kleinanlegerschutzgesetz sowie besondere Regelungen zur Regulierung der Publikums-KG. Sie sind zum Teil gesetzlich fundiert, zum Teil wurden sie von der Rechtsprechung entwickelt. Der Kapitalmarkt muss sie kennen.Über diese Regelungen informiert zuverlässig das gerade in neuer Auflage von Jochem Reichert herausgegebene Handbuch “GmbH & Co. KG”, das aus den Vorauflagen als “der Sudhoff” bekannt war. Um ein Beispiel zu nennen: Die Pflichten der Beiratsmitglieder bei einer Publikums-KG werden in Anlehnung an die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder einer AG bestimmt. Das führt zu einem engen Pflichtenkorsett und zugleich zu einer stärkeren Überwachung der Geschäftsführung.Abgesehen davon weist das Recht der GmbH & Co. KG sogar Bezüge zum Bankrecht auf. Dies gilt auch für die herkömmliche, gerade im Mittelstand oft anzutreffende GmbH & Co. KG mit überschaubarem Gesellschafterkreis. So hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor kurzem klargestellt, dass eine GmbH & Co. KG kein bankerlaubnispflichtiges Einlagengeschäft betreibt, wenn sie von ihren Gesellschaftern stehen gelassene Gewinne einbehält oder Gesellschafterdarlehen aufnimmt. Bis dahin stand in diesen Konstellationen die Gefahr einer Strafbarkeit der Geschäftsführer im Raum, obwohl es sich um typische Maßnahmen der Innenfinanzierung handelt. Die Ansicht der BaFin entspricht zwar nur ihrer Behördensicht. Sie hat das Risiko KWG-widrigen Handelns der Geschäftsführung aber dennoch deutlich gesenkt. Diesem Thema geht Hans-Christoph Ihrig in dem von ihm bearbeiteten Abschnitt des Handbuchs über Gesellschafterkonten und Kapitalanteile kenntnisreich nach.Nicht nur in diesem Kontext befindet sich das Werk auf dem aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung. Es integriert durchweg sinnvoll das Gesellschaftsrecht mit dem Steuerrecht und gibt dem Benutzer ausführliche Vertragsmuster an die Hand. Insgesamt besticht der Reichert durch eine praxisorientierte und verständliche Darstellung aller Aspekte der GmbH & Co. KG.—-*) Prof. Dr. Manuel Nodoushani ist Rechtsanwalt in Frankfurt am Main.