Im Fall Aixtron geht es um "sicherheitsrelevante" Fragen
ab Düsseldorf – Sicherheitsrelevante Bedenken haben das Bundeswirtschaftsministerium zum Widerruf der Erwerbserlaubnis für Aixtron geführt. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme der chinesischen Fujian Grand Chip Investment (FGC), die den deutschen Spezialmaschinenbauer mehrheitlich übernehmen will, hervor. Zur Begründung habe das Ministerium auf Anhaltspunkte verwiesen, dass das bei Aixtron liegende Know-how auch sicherheitsrelevante Technologien, insbesondere für den Verteidigungssektor, umfasse. Durch den Erwerb durch FGC werde dieses Wissen offengelegt.Aixtron selbst wollte sich auf Nachfrage nicht zu der Frage sicherheitsrelevanter Technologien äußern. Der Maschinenbauer ist aus einer Ausgründung der Technischen Universität (RWTH) in Aachen hervorgegangen. Er stellt Anlagen her, auf denen die Kunden verschiedenste Halbleiterprodukte fertigen. Wie die “Süddeutsche Zeitung” schreibt, arbeitet Aixtron direkt mit US-Sicherheitsbehörden zusammen.FGC hebt hervor, dass der Widerruf der Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht zu einer Beendigung des Übernahmeangebots führt. Am Freitag soll die weitere Annahmefrist beginnen. Nach früheren Angaben müssen bis 28. Februar 2017 alle Bedingungen für das Angebot erfüllt sein. Dazu gehört auch die Zustimmung des US-Regierungsausschusses CFIUS, die noch aussteht.