Öffentliche Prüferaufsicht nimmt Zügel in die Hand

Gesetzliche Regelung gefordert - Kammer soll Verantwortung abgeben - EU-Vorgaben zeigen Richtung an

Öffentliche Prüferaufsicht nimmt Zügel in die Hand

swa Frankfurt – Die Aufgabenteilung zwischen öffentlicher und berufsstandabhängiger Aufsicht über die Wirtschaftsprüfer ist seit längerem umstritten, zumal in der internationalen Regulierung immer mehr Gewicht auf Unabhängigkeit gelegt wird. Die Abschlussprüferaufsichtskommission (Apak), die 2005 über der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) etabliert wurde, will nun Pflöcke einziehen und ihre Aufgaben gesetzlich festschreiben lassen. Dafür hat die Apak Eckpunkte zur Reform der Prüferaufsicht erarbeitet, die Eingang in die Wirtschaftsprüferordnung (WPO) finden sollen. Bislang sind die Kompetenzen des Gremiums, das ohne eigenen Rechtsträger ehrenamtlich arbeitet, vertraglich mit der Prüferkammer geregelt. Speziell ist die Apak für die Organisation und Durchführung der anlassunabhängigen Sonderuntersuchungen (Inspektionen) unmittelbar verantwortlich, denen sich Abschlussprüfer von kapitalmarktorientierten Unternehmen unterziehen müssen.Die Eckpunkte der Apak berücksichtigen nach eigenen Angaben die aktuellen Beratungen in Brüssel. Die vom ehemaligen Präsidenten des Bundesfinanzhofs Wolfgang Spindler geleitete Kommission fordert eine unmittelbare operative Zuständigkeit der unabhängigen öffentlichen Aufsicht für die Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen. Darüber hinaus präferiert sie einen einheitlichen Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen Abschlussprüfer. Es soll aber die Möglichkeit eingeräumt werden, bestimmte Aufgaben in der Aufsicht über Abschlussprüfer nichtkapitalmarktorientierter Firmen auf die Wirtschaftsprüferkammer zu delegieren. Zudem spricht sich die Apak für eine methodische Angleichung der Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer nichtkapitalmarktorientierter Unternehmen an das Inspektionsverfahren aus und fordert für sich die Zuständigkeit auch für Fälle schwerer Berufspflichtverletzungen, die heute der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen. Es soll darüber hinaus möglich sein, einen Fachbeirat aus qualifizierten Berufsträgern zur Unterstützung der Apak einzurichten und Berufsgesellschaften selbst zu sanktionieren. Gesetzlich verankert werden soll auch die von vielen Seiten seit langem geforderte Transparenz in der Berufsaufsicht, wo die Ergebnisse der Verfahren bislang auch bei öffentlichem Interesse nicht mit Nennung von Ross und Reiter bekannt gegeben werden.Die Apak ist aus dem Berufsstand heraus immer wieder der Kritik ausgesetzt, sie würde ihre Kompetenzen überschreiten. Mit einer gesetzlichen Regelung gäbe es dafür weniger Angriffspunkte. Bislang finanziert sich die Apak über den Haushalt der WPK. Über ein Budget und eine Rechtsform dürfte noch diskutiert werden.