Puma muss nicht aussetzen mit Manchester City

Sportgerichtshof hebt Sperre für Europapokal auf

Puma muss nicht aussetzen mit Manchester City

jh München – Puma reagiert erleichtert auf eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofs Cas in Lausanne. Dieser hob am Montag die vom europäischen Fußballverband Uefa ausgesprochene Sperre von zwei Jahren für Manchester City auf. Die Uefa wollte den englischen Spitzenklub für zwei Spielzeiten vom Europapokal ausschließen, da dieser nach ihrer Auffassung gegen ihre Finanzregeln verstoßen hat.Puma ist seit dieser Saison, die in England noch nicht abgeschlossen ist, Ausrüster des englischen Meisters von 2018 und 2019. “Wir freuen uns sehr über die Nachricht, dass das Verbot von Manchester City in Europa aufgehoben wurde”, heißt es in einer Stellungnahme des Sportartikelkonzerns. So könne der Verein in absehbarer Zukunft an den europäischen Wettbewerben teilnehmen. In der Premier League sind drei Spieltage vor Saisonende Manchester City der Startplatz in der Champions League und der zweite Tabellenrang hinter Meister Liverpool nicht mehr zu nehmen.Manchester City ist das teuerste Engagement von Puma als Ausrüster und Sponsor. Für die Vertragsdauer von zehn Jahren erhält der Verein nach Berichten englischer Zeitungen maximal 65 Mill. Pfund (72 Mill. Euro) in der Saison. Der genaue Betrag hängt vom sportlichen Erfolg ab – sowie von Verkaufszahlen, etwa von den hellblauen Trikots des Vereins mit der Raubkatze. Mit Borussia Dortmund vereinbarte Puma im vergangenen Herbst eine Verlängerung des Ausrüstervertrags und stockte die Zahlung nach Brancheninformationen auf maximal 30 Mill. Euro je Saison auf. Geldstrafe gedritteltManchester City hatte gegen die von der Uefa ausgesprochene Sperre Einspruch eingelegt. Der Verband vertrat die Ansicht, dass der Klub von 2012 bis 2016 Geld aus Abu Dhabi als Sponsoreneinnahmen, etwa von der Fluggesellschaft Etihad, deklarierte, das jedoch vom Hauptgesellschafter stammte, Scheich Mansour. Die Uefa hatte zudem eine Strafe von 30 Mill. Euro angeordnet. Der Cas hält die Beweise zum Teil für unzureichend, zum Teil seien die vorgeworfenen Taten verjährt. Die Geldstrafe wurde in eine Zahlung von 10 Mill. Euro umgewandelt – nicht wegen eines Verstoßes gegen die Regeln des Financial Fair Play, sondern wegen der verweigerten Kooperation mit den Ermittlern der Uefa. – Wertberichtigt Seite 6