Rekordstrafe für Bayer
Auch der dritte Glyphosat-Prozess in den USA ist für Bayer mit einer Verurteilung zu Schadenersatz zu Ende gegangen. Diesmal wird jedoch eine Schadenersatzsumme von gut 2 Mrd. Dollar aufgerufen. Gemessen daran hielt sich die Aktie wacker. Der Dax-Wert beendet den Handel mit einem Tagesverlust von 2 %. ab Düsseldorf – Bayer hat auch den dritten Glyphosat-Prozess in den USA in erster Instanz verloren. Das Geschworenengericht verurteilte den deutschen Konzern zu einer Schadenersatzzahlung von gut 2 Mrd. Dollar. Die Summe teilt sich auf 2 Mrd. Dollar Strafschadenersatz und 55 Mill. Dollar persönlichen Schadenersatz auf. Bayer kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.Mit dem dritten Urteil hat die Schadenersatzsumme eine völlig neue Dimension erreicht, auch wenn davon auszugehen ist, dass der Strafschadenersatz noch deutlich reduziert wird. In den ersten beiden Verfahren – gegen diese Urteile geht Bayer ebenfalls vor – war das Unternehmen in Summe “nur” zu Schadenersatzzahlungen von zusammen 159 Mill. Dollar verdonnert worden.Anders als nach den beiden vorherigen Urteilen hielt sich die Kursreaktion am Dienstag jedoch in Grenzen. Stürzte der Dax-Wert zum Handelsstart zunächst um 5 % ab, konnten die Verluste im weiteren Tagesverlauf auf 2 % eingedämmt werden. Mit einem Kurs von 55,33 Euro ist die Aktie so billig wie zuletzt vor sieben Jahren. Die Marktkapitalisierung liegt nur noch bei knapp 52 Mrd. Euro. Vor dem ersten Schadenersatzurteil im vorigen Sommer hatte Bayer noch knapp 90 Mrd. Euro auf die Börsenwaage gebracht.Ein Ehepaar aus Kalifornien hatte den dritten Schadenersatzprozess angestrengt. Alva und Alberta Pilliod sind beide an Lymphdrüsenkrebs erkrankt und führen ihre Krebserkrankung auf den jahrzehntelangen Gebrauch des Pestizids Roundup aus den Laboren von Monsanto zurück. Bayer hatte den Agrarchemiekonzern aus den USA im vorigen Sommer für 63 Mrd. Dollar übernommen.Bayer reagierte auf das Urteil enttäuscht. Das Jury-Urteil stehe in klarem Widerspruch zu der Einschätzung der US-Umweltschutzbehörde EPA, die erst kürzlich im Rahmen einer Zulassungsüberprüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Glyphosat nicht krebserregend ist. Die Kläger beriefen sich dagegen auf gezielt ausgesuchte Ergebnisse aus einem Bruchteil der insgesamt verfügbaren Studien. Im Vordergrund stand dabei die Einschätzung der UN-Unterorganisation International Agency for Research on Cancer (IARC), die Glyphosat 2015 als wahrscheinlich krebserregend einstufte und damit auf die gleiche Stufe wie rotes Fleisch oder heißes Wasser stellte.Bayer betont, dass dieses Urteil keinen Einfluss auf künftige Verfahren hat. Allerdings schwinden mit jedem weiteren Urteil gegen Bayer die Chancen, mit einem blauen Auge davonzukommen. Daher setzt Bayer nun alle Hoffnung auf das erste Berufungsverfahren, das im November 2018 eingeleitet wurde. Derzeit laufe das schriftliche Verfahren, es soll im Juli abgeschlossen werden. Bis wann mit einem Urteil zu rechnen ist, ist offen. US-Richter geben den Takt vor. In den USA liegen Bayer derzeit 13 400 Klagen (Stand: 11.April) im Zusammenhang mit Glyphosat vor.Mit jedem Urteil verfestigt sich allerdings auch die Kritik am Bayer-Vorstand. In der Hauptversammlung hatten zahlreiche Aktionäre hinterfragt, ob Bayer die Rechtsrisiken bei der Übernahme von Monsanto ausreichend berücksichtigt habe. Letztlich verweigerte die Hauptversammlung dem Vorstand die Entlastung. Um das Thema zu beenden, wird sich Bayer früher oder später auf einen Vergleich einlassen müssen. Die Kosten dafür dürften jedoch mit jedem weiteren verlorenen Prozess steigen.