Richter lässt mehr Unterlagen im Glyphosat-Prozess zu
ab Düsseldorf – Bei dem für Ende Februar angesetzten Prozess um den Unkrautvernichter Glyphosat will das Gericht in San Francisco nun doch mehr Beweismittel zulassen als zunächst signalisiert. Nach einem Bericht von Reuters hat Bezirksrichter Vince Chhabria entschieden, dass die Kläger bereits während der ersten Verfahrensphase Beweise für Monsantos angebliche Versuche, Studien über Glyphosat als Ghostwriter zu verfassen und Einfluss auf die Ergebnisse von Wissenschaftlern und Aufsichtsbehörden zu nehmen, einbringen könnten.Es sei schwer, eine Grenze zwischen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Behauptungen eines unternehmerischen Fehlverhaltens zu ziehen, zitiert Reuters den Richter. Informationen über die angebliche Einflussnahme des Unternehmens auf Wissenschaftler sollten der Jury nicht vorenthalten werden. Andere Dokumente wie E-Mails von Monsanto-Mitarbeitern über Lobbyaktivitäten gehörten dagegen nicht in die erste Verfahrensphase. Bayer, die Monsanto 2018 übernommen hatte, erklärte, man gehe weiter davon aus, dass die Beweismittel während der ersten Prozessphase in erster Linie einen wissenschaftlichen Bezug haben werden. Die wissenschaftlichen Studien stützten die Sicherheit von Glyphosat.Anfang Januar hatte der Bezirksrichter zunächst dem Antrag von Bayer stattgegeben, das anstehende Schadenersatzverfahren in zwei Phasen aufzuteilen. Demnach wäre es den Klägern erst in der zweiten Phase erlaubt gewesen, Beweise für den Manipulationsvorwurf in das Verfahren einzubringen. Hatte die Aktie im Januar noch einen satten Kurssprung hingelegt, ging es gestern um 0,9 % abwärts.