Schadensrechnung im VW-Prozess

Börsen-Zeitung, 27.11.2018 ste Hamburg - Im KapitalanlegerMusterverfahren gegen VW und die Porsche SE hat das Oberlandesgericht Braunschweig Hinweise für die Berechnung eines möglichen Schadensersatzes gegeben. In dem Prozess, in dem über eine...

Schadensrechnung im VW-Prozess

ste Hamburg – Im KapitalanlegerMusterverfahren gegen VW und die Porsche SE hat das Oberlandesgericht Braunschweig Hinweise für die Berechnung eines möglichen Schadensersatzes gegeben. In dem Prozess, in dem über eine Musterklage der Deka Investment wegen Kursverlusten durch den Dieselskandal verhandelt wird, sagte Richter Christian Jäde Reuters zufolge, zwischen der Veröffentlichung des Abgasskandals durch die US-Behörde EPA am 18. September 2015 und der Ad-hoc-Mitteilung von VW am 22. September sei der Kurs der Stammaktie um 31,08 % gefallen. Bereinigt um die Entwicklung des Dax ergebe sich ein Kursverlust je VW-Aktie von 27,58 %. Den Kursdifferenzschaden bezifferte der Richter mit 44,50 Euro je Aktie. Dies seien erste Überlegungen, die durch Gutachten und Beratungen mit den Verfahrensbeteiligten untermauert werden müssten. Auch seien sie nicht so zu verstehen, dass das Gericht bereits von einer Haftung von VW ausgehe.