Staatshilfe für Lufthansa auf der Zielgeraden

Bis zu 9 Mrd. Euro - Beteiligung von 20 Prozent - Schutz gegen Übernahme

Staatshilfe für Lufthansa auf der Zielgeraden

lis Frankfurt – Die Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Lufthansa über ein milliardenschweres Rettungspaket sind auf der Zielgeraden. Die Fluglinie bestätigte in der Nacht zum Donnerstag ad hoc, dass das Management “fortgeschrittene Gespräche” zur konkreten Ausgestaltung eines Stabilisierungspakets führe. Die Lufthansa setze die Gespräche mit dem Ziel fort, “zeitnah einen Abschluss” zu erreichen.Laut Lufthansa sind Stabilisierungsmaßnahmen im Umfang von bis zu 9 Mrd. Euro vorgesehen – davon 3 Mrd. Euro als Darlehen über die KfW. Daneben werde der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes eine stille Einlage leisten, Details dazu gibt es noch nicht. Über eine Kapitalerhöhung zum Nennbetrag je Aktie, “gegebenenfalls reduziert nach Kapitalschnitt”, unter Ausschluss des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre soll der WSF ferner eine Beteiligung in Höhe von 20 % erhalten. Daneben soll mit dem WSF eine Wandelschuldverschreibung vereinbart werden, die aber nur im Falle eines öffentlichen Übernahmeangebots eines Dritten in weitere 5 % plus eine Aktie umgetauscht werden kann. Über die Kapitalerhöhung muss eine außerordentliche Hauptversammlung entscheiden. Das Hilfspaket ist mit Auflagen verbunden, etwa dem Verzicht auf Dividendenzahlungen und Beschränkungen der Managementvergütung. Außerdem sollten zwei Sitze im Aufsichtsrat “in Abstimmung mit der Bundesregierung” besetzt werden. Dem Stabilisierungspaket müssen Vorstand und Aufsichtsrat der Lufthansa zustimmen. Außerdem muss es von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Modalitäten der Staatshilfen für die Lufthansa waren in der Regierungskoalition in Berlin lange umstritten.Der Lufthansa droht wegen der Belastungen durch die Coronakrise das Geld auszugehen. Die Fluggesellschaft verbrennt derzeit rund 800 Mill. Euro Cash im Monat. Die Liquidität wurde zuletzt auf rund 4 Mrd. Euro beziffert, dabei dürfte es sich allerdings zu fast der Hälfte um Kundeneinlagen handeln, die wegen nicht durchgeführter Flüge zurückerstattet werden müssen. – Nebenstehender Kommentar