Strenger erneuert Kritik an VW vor Hauptversammlung

Governance-Experte rät von Entlastungen ab

Strenger erneuert Kritik an VW vor Hauptversammlung

scd Frankfurt – Knapp sechs Wochen vor der Hauptversammlung des Volkswagen-Konzerns bringen sich die Kritiker der Wolfsburger in Position. Der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger hat seine Forderungen aus dem Gegenantrag des Vorjahres erneuert (vgl. BZ vom 29.3.2018) und ausgeweitet.Ein Dorn im Auge bleibt Strenger die Gewinnverwendung. Zwar soll die Dividende angehoben werden. Mit 4,86 Euro bleibt der Aufschlag für die Vorzüge aber bei nur 6 Cent. Damit reduziert sich der prozentuale Abstand zu den Stämmen weiter. Strenger fordert einen Aufschlag von rund 10 %, was international durchaus üblich sei. Der Schaffung eines genehmigten Kapitals von bis zu 70 Millionen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht empfiehlt Strenger nur zuzustimmen, wenn die Vorzugsdividende im Verhältnis zur Stammaktie zugleich bessergestellt werde.Zudem empfiehlt er, auch dem umgebauten Vorstand um CEO Herbert Diess die Entlastung zu verweigern, und führt dafür eine ganze Reihe von Gründen an. So habe der Diesel-Skandal VW zwar schon über 28 Mrd. Euro gekostet. Weitere Milliardenrisiken stünden aber noch im Raum – darunter die auf rund 9 Mrd. Euro lautenden Anlegerklagen, bei denen Strenger als Kläger beteiligt ist. Obwohl deren Erfolgsaussichten gestiegen seien, habe VW noch immer keine Rückstellungen gebildet. Zudem lasse die Aufarbeitung des Diesel-Skandals weiter zu wünschen übrig. Compliance-Defizite seien nicht behoben worden.Auch von der Entlastung des Aufsichtsrats rät Strenger ab. Auch hier führt er an, dass die Diesel-Affäre nicht umfassend und transparent aufgeklärt worden sei. Zudem würden nicht vertretbare Vergütungen gewährt. Auch seien die als unabhängig eingestuften Aufsichtsratsmitglieder nicht als unabhängig einzustufen. Der Aufsichtsratsvorsitzende und langjährige Finanzvorstand Hans Dieter Pötsch sei weiter in einem dauerhaften Interessenkonflikt gefangen.