Telekom kassiert Schlappe vor Gericht wegen "StreamOn"

Börsen-Zeitung, 16.7.2019 dpa-afx/hei Bonn - Die Deutsche Telekom muss ihre "StreamOn"-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität - der Datenverkehr werde also nicht wie...

Telekom kassiert Schlappe vor Gericht wegen "StreamOn"

dpa-afx/hei Bonn – Die Deutsche Telekom muss ihre “StreamOn”-Tarife nach einer Gerichtsentscheidung ändern oder vom Markt nehmen. Das Angebot verstoße gegen die Netzneutralität – der Datenverkehr werde also nicht wie vorgeschrieben gleichbehandelt, teilte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster mit (Aktenzeichen 13 B 1734/18). In dem sogenannten Eilverfahren gab das Gericht der Bundesnetzagentur recht, die eine Änderung verfügt hatte. Ganz Schiffbruch erlitten hat die Telekom aber noch nicht, da ein separates Hauptsacheverfahren am Kölner Verwaltungsgericht noch läuft – dieses hat nun aber keine aufschiebende Wirkung.Bei “StreamOn” wird der Datenverbrauch nicht auf das Monatsvolumen angerechnet, wenn man zum Beispiel Videos über Netflix oder Musiktitel über Spotify streamt. Allerdings drosselt die Telekom die Übertragungsrate in bestimmten Tarifen, und man kann einen Film unterwegs nur in einer niedrigeren Auflösung (SD) sehen, als dies zu Hause im WLAN möglich ist (HD/Ultra HD). Unter anderem diese “Videodrossel” stört die Netzagentur und das OVG, da hierbei Datenströme eben nicht gleichbehandelt würden. Ein Sprecher der Netzagentur sagte nach der Gerichtsentscheidung: “Wir werden die Anpassung des Produkts nun zügig gegenüber der Telekom durchsetzen.”Die Telekom hatte “StreamOn” in zahlreichen Tarifen inkludiert, um höhere Preise durchzusetzen und Kunden an sich zu binden. Das Produkt gewann insbesondere bei jungen Leuten an Zulauf, die häufig Video-Übertragungen mobil nutzen. Indes waren auch die Regulierungsbehörden anderer Länder bereits dagegen vorgegangen.