Streit wegen Fußball-Medienrechten

Harter Zweikampf von DFL und Dazn

Die Auseinandersetzung der Deutschen Fußball Liga mit Dazn wegen Übertragungsrechten für Spiele der Bundesliga landet nun vor einem Schiedsgericht. Der Streaminganbieter lässt auf verbale Attacken den ersten juristischen Schritt folgen.

Harter Zweikampf von DFL und Dazn

Harter Zweikampf von DFL und Dazn

Streit über Vergabe der Fußballbundesliga-Übertragungsrechte geht vor Schiedsgericht

jh München

Die Auseinandersetzung der Deutschen Fußball Liga (DFL) mit Dazn wegen Übertragungsrechten für Spiele der Bundesliga landet nun vor einem Schiedsgericht. Der Streaminganbieter lässt auf verbale Attacken den ersten juristischen Schritt folgen. Der Zank hat auch Folgen für die Vereine der ersten und zweiten Liga.

Der Streit zwischen der DFL Deutschen Fußball Liga und dem Streaminganbieter Dazn lähmt die Vergabe der künftigen Übertragungsrechte für die vier Spielzeiten von der Saison 2025/26 an. Der Grund: Dazn hat jetzt wie angedroht die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit eingeschaltet. Ein Sprecher der DFL bestätigte den fristgerechten Eingang einer Schiedsklage.

Das Schiedsverfahren kann drei Monate dauern, also bis August. Die Streamingplattform, die zu den Beteiligungen des amerikanisch-britischen Milliardärs Leonard Blavatnik gehört, würde den Streit nach eigenem Bekunden allerdings vor ordentlichen Gerichten fortsetzen – wenn es sein müsse bis zum Europäischen Gerichtshof. Dann könnte es Jahre bis zu einem endgültigen Urteil dauern.

Das größte und teuerste Rechtepaket

Die Auseinandersetzung ist gleich bei der Vergabe der ersten Rechte entbrannt: Das sogenannte Paket B ist das attraktivste, größte und teuerste. Es enthält Live-Übertragungen von 196 Spielen der ersten Liga am Freitag und Samstag einschließlich der zwei Partien der Relegation um Auf- oder Abstieg. Den Zuschlag hat der Bezahlfernsehsender Sky erhalten, obwohl er weniger geboten hat als Dazn, wie es in der Branche heißt. Derzeit erlöst die Liga im Durchschnitt etwa 1,1 Mrd. Euro in der Saison für die Rechte. Es ist die mit Abstand größte Quelle auf der Einnahmenseite. Von Sky und Dazn stammen mehr als 80% des Betrags.

Auslöser des Zwists war eine Bankbürgschaft, die Dazn aus Sicht der DFL erst mit einer Verspätung vorgelegt hat. Dazn dagegen wirft der DFL Verleumdung vor, die Glaubwürdigkeit von Dazn als Geschäftspartner sei schwer beschädigt worden.

Die DFL kontert kühl: Die Angebote von Dazn „waren nicht ausschreibungskonform und wurden deswegen bei der Vergabe nicht berücksichtigt“. Das nachträglich eingereichte Dokument einer Bank ändere nichts an der Entscheidung. „Für die von Dazn geforderte Rücknahme der Entscheidung gibt es keine Grundlage und keine Berechtigung“, betont die DFL und hält sich in dem Schiedsverfahren für „gut aufgestellt“.

Patronatserklärung genügt nicht

Ein naher Beobachter der Szene sagt, in früheren Ausschreibungen habe die DFL als Alternative zu einer Bankbürgschaft Patronatserklärungen der Muttergesellschaften von Bietern akzeptiert. Voraussetzung sei gewesen, dass sich diese als zuverlässige Zahler bewiesen hätten. Das galt auch für Dazn. Doch der Streamingdienst hatte mit der DFL einen Zahlungsaufschub für die Übertragungsrechte in der laufenden Saison vereinbart. Das weckte Zweifel an der Liquidität und veranlasste die DFL, mehr Sicherheiten von Dazn zu verlangen, wie zu hören ist. Es sei eine Ermessensfrage.

Folgen für die Vereine

Der Zahlungsverzug von Dazn hat Folgen für die 36 Vereine der ersten und zweiten Liga. Die DFL informierte sie in diesen Tagen, die sogenannte Auskehrungsrate an die Klubs im Juni um 80 Mill. auf 47 Mill. Euro zu kürzen. Zur Begründung heißt es, Erlöse in dieser Höhe fehlten, da Partner die Zahlungen nicht zu den Fälligkeitsterminen geleistet hätten. Die Raten für April und Mai hat die DFL mit einem kurzfristigen Bankkredit zwischenfinanziert.

Der Streit von DFL und Dazn könnte für die Vereine weitere Folgen haben: Bietet Dazn wie angedroht nicht für einen Teil der anderen Pakete, würde wegen des geringeren Wettbewerbs der Preis wohl niedriger ausfallen.

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