Verfassungsgericht ebnet RWE den Weg für Garzweiler II
ab Düsseldorf – RWE darf den umstrittenen Braunkohletageabbau Garzweiler II fortsetzen. Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde gegen den Rahmenbetriebsplan zurück. Ein Zugeständnis machten die obersten Bundesrichter gleichwohl, werden die Rechte der Anwohner künftig doch gestärkt. Die Betroffenen müssen nun frühzeitiger und stärker in die Entscheidung eingebunden werden. Enteignungen und Zwangsumsiedlungen lassen sich also nicht mehr so einfach durchsetzen. Gegen den Rahmenbetriebsplan hatten ein Anwohner sowie der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt. Bei RWE, für die Braunkohle einer der wichtigsten Energieträger ist, zeigte man sich ob des Urteils erfreut: Das Urteil schaffe Rechtssicherheit und langfristig belastbare Rahmenbedingungen. Das Gericht sehe im Braunkohleabbau ein legitimes Gemeinwohlziel und habe den Beitrag der Braunkohleverstromung zur Stromerzeugung in Deutschland anerkannt, hieß es.Das Gericht übte aber auch Kritik an dem Genehmigungsverfahren und forderte Änderungen. Dass eine dem BUND gehörende Obstwiese dem Kohleabbau weichen musste, habe das Eigentumsrecht des Naturschutzbunds verletzt, entschied der Erste Senat. Die Entscheidung könne allerdings nicht rückgängig gemacht werden, da das Grundstück bereits abgebaggert wurde.