WERTBERICHTIGT

Wer Stämmen den Vorzug gibt

Börsen-Zeitung, 31.3.2017 Da werden Vertreter des Streubesitzes aufheulen: Die Inhaber der Vorzugsaktien werden erneut ungleich behandelt! Für die angestrebte Übernahme des Pharmaunternehmens Biotest hat der chinesische Interessent - beraten von...

Wer Stämmen den Vorzug gibt

Da werden Vertreter des Streubesitzes aufheulen: Die Inhaber der Vorzugsaktien werden erneut ungleich behandelt! Für die angestrebte Übernahme des Pharmaunternehmens Biotest hat der chinesische Interessent – beraten von Bank of America – eine Ungleichbehandlung der Vorzugsaktionäre vor. Verwunderlich ist das nicht, geht es doch um nichts anderes als Kontrollwechsel. Angefangen von Wella 2003 – Procter & Gamble bot je stimmberechtigter Aktie 92,25 und pro stimmrechtsloser 61,50 Euro – über ProSieben bis hin zu WMF sind beide Gattungen “ungleich” behandelt worden. Auch dann, wenn im Fall Biotest das Grundkapital je zur Hälfte in Vorzüge und Stämme eingeteilt ist. Erster Fall nach dem damals neuen Übernahmegesetz war Wella – und die Gerichte entschieden im Sinne der Bieter. Wer A wie höhere Liquidität in der Aktie und mehr Dividende sagt, der muss auch B sagen: Im Falle einer Übernahme schaut der Vorzugsaktionär in die Röhre. Das kann sich der Investor überlegen, wenn er in eine Gesellschaft mit Kernaktionär geht – der dies nicht bleiben muss.wb