Wirtschaftsprüfer rüsten sich für neue Ära
swa Frankfurt – Die in Brüssel angestoßene Regulierung der Prüferbranche nimmt in der Praxis Formen an. Am 17. Juni nimmt die neue öffentliche Aufsicht ihre Arbeit auf, angesiedelt beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Auch die Neuregelungen zur externen Rotation der Abschlussprüfer und zur Abgrenzung von Beratungsleistungen sind dann zu beachten.Für die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) als Organ der Selbstverwaltung des Berufsstandes bricht eine neue Ära an. Die Kammer muss Kompetenzen an die öffentliche Aufsicht abgeben, wobei vor allem Aktivitäten betroffen sind, die mit Kapitalmarktunternehmen verbunden sind. Abgegrenzt werden künftig Unternehmen von öffentlichem Interesse, worunter auch kleine Kreditinstitute mit Einlagengeschäft sowie Versicherungsunternehmen fallen – dieser neue Kreis allein setzt sich aus 544 Unternehmen zusammen. Somit werden hierzulande 1 200 Firmen von öffentlichem Interesse gezählt.WPK-Präsident Gerhard Ziegler zeigt sich gelassen angesichts des Kompetenzverlusts. Die Kammer ist nach seiner Einschätzung sogar “eher gestärkt” aus der Regulierungsdebatte hervorgegangen. Man habe sich beim Bundeswirtschaftsministerium “wieder Vertrauen erarbeitet”. Durchsetzen konnte sich die Kammer auch nicht mit dem Ansinnen, eine eigenständige Behörde für die vom Berufsstand unabhängige öffentliche Aufsicht einzurichten.Aus der Prüferkammer wechseln 35 von 140 Mitarbeitern zur Bafa. Damit wird sich auch das Budget der WPK verringern. Klarheit – auch über den Spielraum in den Beiträgen – werde man haben, wenn Mitte des Jahres der Wirtschaftsplan 2017 aufgestellt werde, sagte Ziegler. Für die frei werdenden Büros suche man Nachmieter. Weniger RügenMit Blick auf Berufsaufsichtsverfahren berichtet die WPK über eine rückläufige Zahl an Rügen, die wegen Mängeln in der Prüferarbeit ausgesprochen wurden. Saftige Geldbußen von 40 000 Euro gab es gegen zwei Berufsangehörige. Diese hätten eine fehlerhafte Risikoberichterstattung im Lagebericht nicht beanstandet und die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten unzureichend geprüft. Drei Rügen gehen auf Hinweise von der Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung zurück, sechs auf Presseberichte.