AGB-Klauseln

BaFin drängt Banken zur Vorsorge nach BGH-Urteil

Nachdem der Bundesgerichtshof im April verbreitete Preiserhöhungsklauseln von Banken gekippt hatte, erhöht nun die BaFin den Druck: Die Kreditwirtschaft soll auf Kunden zugehen und Rückstellungen bilden.

BaFin drängt Banken zur Vorsorge nach BGH-Urteil

jsc Frankfurt

Ein halbes Jahr nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Preiserhöhungsklauseln von Banken fordert die Finanzaufsicht BaFin die Kreditwirtschaft zum Handeln auf: Die Branche soll nicht nur „alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen“, damit Kunden etwaige Erstattungsansprüche ermitteln können, sondern auch „Rückstellungen auf Basis der erwarteten Inanspruchnahme“ bilden, wie die Finanzaufsicht am Dienstag erklärt hat. Die neue „Erwartungshaltung“ der Aufsicht ist zwar rechtlich nicht verbindlich, doch erwägt die BaFin nicht näher beschriebene „aufsichtliche Maßnahmen“.

Im April hatte der Bundesgerichtshof Preiserhöhungsklauseln der Postbank gekippt, die ohne inhaltliche Einschränkung die Zustimmung von Kunden unterstellt haben, sofern Widerspruch ausblieb (Az. XI ZR 26/20). Weil ähnliche Klauseln von vielen Banken und Sparkassen verwendet worden waren, hat das Gericht damit zahlreiche Preiserhöhungen und andere für Kunden nachteilige Änderungen gekippt. Die Kreditwirtschaft solle ihre Kundschaft nun „umfassend, klar und verständlich“ informieren, etwa über Kontoauszüge, E-Mails oder durch Antworten auf häufig gestellte Fragen, schlägt die BaFin vor. Wenn Kunden Geld zurückfordern, muss eine Bank das Anliegen „zeitnah“ und „umfassend“ prüfen und zu Unrecht erhobene Gebühren „umgehend“ erstatten.

In einer wesentlichen Streitfrage legt sich die BaFin allerdings nicht fest: Denn ob Ansprüche verjährt sind, wenn Geldhäuser bereits vor Anfang 2018 die Preise erhöht haben, ist umstritten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hatte am Montag erklärt, in dieser Streitfrage Musterfeststellungsklagen gegen die Berliner Sparkasse und Sparkasse KölnBonn anzustreben. „Die Aufsichtsmitteilung trifft keine Aussagen zur Verjährung“, stellt nun die BaFin auf Nachfrage klar.

Wie hoch die Belastung ausfällt, zeichnet sich ebenfalls noch nicht ab: Im Mai hatte die BaFin erklärt, dass Belastungen in Höhe von der Hälfte des Jahresüberschusses nicht ausgeschlossen seien. Nun erklärte eine Sprecherin, dass die Belastung für die Kreditwirtschaft voraussichtlich „flächendeckend, aber verkraftbar“ ausfallen werde.

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